Volltext: Die israelitische Kultusgemeinde Nürnberg

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insbesondere die Befürchtung ausgesprochen wird, es könnte 
sich im Laufe der Jahre die Stadt in der Nähe des Fried: 
hofes in der Weise erweitern, dass die Benützung des 
südlichen Teiles aus sanitätspolizeilichen Gründen verboten 
würde, Deshalb solle dieser Teil zuerst umfriedet und 
seiner Bestimmung übergeben werden. Indess wurden diese 
Debatten und Erwägungen dadurch abgeschnitten, dass die 
Fürther Gemeindeverwaltung in ihrem Schreiben vom 6. Sep- 
tember 1863 die Mitteilung machte, dass vom ı. November 
1863 an keine Nürnberger Leiche auf ihrem Gottesacker 
mehr beerdigt werden darf. Jetzt that ‘Eile not. Die 
Vorstandschaft entschied sich für Eröffnung des Friedhofes 
an seiner nördlichen Seite, liess dort alsbald mit den Um- 
friedungsmauern beginnen und die nötigen Einrichtungen 
fürBeerdigungen treffen. Am 28.Februar 1869 wurde daselbst 
der erste Sarg mit der Leiche des Jakob Hirsch Marschütz 
eingesenkt. Mit dieser Beerdigung war ein besonderer Weihe- 
akt verbunden, den Rabbiner Dr. Loewi vorgenommen, 
So hatte denn der provisorische Gemeindeausschuss 
wie die Schaffung der Statuten, so auch die Erwerbung 
und teilweise Einrichtung des Friedhofes unter mannig- 
fachen äusseren und inneren Schwierigkeiten durchgesetzt 
und konnte die Leitung‘ der Gemeinde der nunmehr 
statutenmässig zu wählenden Gemeindevertretung mit dem 
Bewusstsein übergeben, zwei wichtige Aufgaben gelöst 
und sich um die Gemeinde wohl verdient gemacht zu haben. 
2) Die Gemeinde unter Leitung der Administration 
und der Gemeindebevollmächtigten. !) 
Auf Grund der bestätigten Statuten*) hat die 
Wahl der Gemeindeverwaltung am 20. Mai 1864 
I) So nannte sich der Gemeindeausschuss v J. 1864 bis Ende 1868, 
‘y S. oben S. 36.
	        
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