Objekt: Die Nürnbergische wohl unterwiesene Koechin welche so wohl an Fleisch- als Fast-Tägen, zu geschickter Bereitung wohlschmeckender Speisen deutliche Anweisung giebt (Zweyter Theil)

366 Von allerley Backwerk 
sie fein geschwind aus Schmalz, und streue Zucka 
darauf. 
Gelbe Ruͤblein. 
Nimm acht Loth Mandeln, zwey Loth Sem⸗ 
mel⸗Brosam; wenn die Mandeln halb gestoßen 
sind, muß man das Brod mit darunter stoßen, 
und noch ein wenig Rosenwasser daran gießen, 
daß sie recht klar werden, aber nicht zu naß; lege 
sie hernach in eine Schuͤssel, thue sechs Loth Zucker, 
Saffran, und ein Ey darzu, daß es ein gelber Teig 
wird; solte der Teig noch zu vest seyn, daß die 
RrRuͤblein nicht beysammen bleiben, muß man noch 
ein wenig Eyer daran thun. Wenn man diese 
Ruͤblein macht, so nimmt man ein wenig Mehl in 
die Haͤnde, formiret aus diesem Teig gelbe Ruͤb⸗ 
lein, und baͤckt sie aus Schmalz schoͤn gelb ab; wenn 
sie nun erkaltet sind, so stecket man ein wenig etwas 
Gruͤnes in diese Ruͤblein, sie sehen recht schoͤn und 
sind gut. 
Pfetter⸗Ruͤblein von Mandeln. 
Zehet einen Viering Mandeln ab, gießet 
ein Rosenwasser daran, laßet sie zwey Stunden 
lang stehen, seyhet das Wasser herab; stoßet selbige 
mit einer Semmel⸗Brosam, so zuvor mit denen 
Mandeln in das Rosenwasser eingeweichet worden, 
ab, zuckert solche, nach Belieben; schlaget drey 
oder vier Eyerdottern daran, und machet davon 
einen Teig an, welchem, so er zu lind oder duͤnn ist, 
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