fullscreen: Sociale Kämpfe vor dreihundert Jahren

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308. Val. Stieda, Zunftiw. S. 82. 
309. Vordem wurden fie auch Altreuffen genannt. 
310 Kod. G.:D. f. 3b. 
311. Rod. G.-D. f. 388 b/89a. 
312. In Nürnberg Herrichte, wie Stahl a. a. OD. S. 355 ff. 
treffend ausführt, ein f{tarres Prohibitiviyftem für eine Reihe von 
GHandwerken namentlidh der Metallgewerbe, die in diejfer Stadt be: 
jonder$ {tart vertreten maren und zum Teil die Erzeugung für 
den großen Markt monopolifierten. Die Sperrung diefer Gandwerke, 
der Yrillenmacher, Drahtzieher, Trompetenmacher, Gold- und Silber- 
Ipinner, Rotjdhmieddrechfel, Beckenfchläger, Lohngoldfchläger u. f. mw. 
mit Wanderverbot follte die Nürnberger Gewerke zur Aleinherrfchaft 
bringen. Das Wanderverbot findet fihH auch 1385 bei den Lübecker 
Yerniteindrehern. Val. Wehrmann, Lübeder Zunftrollen S. 351 und 
Stieda, Studien zur Gewerbegejchichte Lübedk8, I. Lübijdhe Bernftein- 
dreher oder Paternoftermacdher, in den Mitt. des Ver. f. Lübedilche 
Sefchichte und Altertumskunde 1886, 2. Heft, No. 7. S. 99/100; fiehe 
au) Stahl a. a. ©. S. 358, Auch in Venedig findet man Ähnliches 
verordnet für die muranefijhen SGlasmacher. Daß man, und nicht 
felten mit Glück, verfuchte, Arbeiter und Meifter der gefperrten 
Gandwverfe nach auswärts zu ziehen, ift bekannt. Stahl führt aus 
Müllners Annalen einen Fall aus dem Jahre 1606 an. Weniger bekannt 
dürfte eS$ fein, daß der durch feine ungeheueren Finanzfpekulationen 
und durch feinen Bankerott berühmte Augsburger Monopolift Göch- 
ftetter im Jahre 1512 Nürnberger Meffingfhläger in feine Dienfte 
nehmen wollte, um fie für feine Unternehmungen in Tirol zu ver- 
menden; der Kat griff erfolglos ein, da der Kaifer fich für die Göchftetter 
ins Mittel fchlug. Kr.-A. Ratsprot. tom. 1512, Geft 1, f. 4a, Ib, 
Geft 8 f. 16a; tom 1518, Heft 2 f. 18a; Briefbuch 68, f. 14b: f. 56h. 
57a; f. 58b, 59a; f. 145b, 146a. 
313. Ciner, der fih zu allerlei geringen Arbeiten gebrauchen läßt, 
in Handlanger. Schmeller, a. a. DO. I, 140. 
314. SD. (St.zM.) f. 3703/70 b. 
315. 6. MM. dr. 25. 
316. Siehe den Tert im Anhang, Urkunde Nr. VI. 
317. Val. O.-D. St.-A. II, f. 468 bh. 
318. Siehe die Terte im Anhang, Urkunden Nr. VII und VII. 
319. C€$ erübrigt, auf die Widerfprüche betreff$ der Lohnhöhe in 
den Schreiben der Meiiter hbefonders hinzumeifen.
	        
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