fullscreen: Festschrift gewidmet den Teilnehmern an der 32. Wanderversammlung Bayerischer Landwirthe in Nürnberg vom 12.-14. Mai 1895

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Erwähnt wird auch die edle oder römische Kamille (Anthemis 
aobilis), die hier und bei Regensburg viel gebaut worden sein soll. Es 
liegt hier indes eine Verwechslung mit der Jungfernkrautkamille (Ohrysan- 
hemum parthenium) vor, die früher fälschlich römische Kamille genannt 
wurde. 
der Sadebaum, Sevenbaum, Siebenbaum oder die Sevenpalme 
Juniperus dabina) stand häufiger in den Bauerngärten und gedieh zu 
ansehnlicher Größe. 
Noch ist endlich das Süßholz (GIyzyrrhiza glabra) zu nennen. Es 
wurde zwischen Nürnberg und Bamberg in großer Menge gezogen, „da⸗ 
hero wir“, berichtet unser Gewährsmann, „keine aus Candia vonnöten 
haben, sondern schicken ebensoviel, als des ausgesottenen Süußen⸗Holz⸗Safts, 
welcher in kleinen runden Leiblein ist, nach Venedig, als dessen von Candia 
aus nach Venedig geschickt wird . . .“ 
Später — im 18. Jahrhundert — wurde hart an der Grenze des 
Nürnberger Gebiets in der Gegend von Cadolzburg, sowie im Oberamt 
Schwabach viel Krapp oder Färberrot (Rubia tinctorum) gebaut, das wohl 
ruch in Nürnberg in den Handel gebracht wurde. 
All diese Handelsprodukte wurden entweder, und zwar zum geringeren 
Teil, von den Bäuerinnen auf dem Markt mit den Gemüsen feilgehalten, 
„der von den Materialisten verkauft und ausgeführt und auch wohl gleich 
hei der Wage in den Handel gebracht. 
Bemerkt sei hier noch, daß zur Steuer des Aufkaufs der Marktwaren 
die Höckerinnen am Markt seit 1560 erst nach Mittag Rüben, Kraut, 
Salat, Peterlein, Zwiebeln und „dergleichen wachsende Frucht“ verkaufen 
durften, während es den Weibern, die das Kraut hauptweise kauften, ein— 
und sauermachten und auf dem Markt oder außerhalb der Stadt wieder 
berkauften, zu jeder Zeit gestattet war. 1588 verbot der Rat den Salat— 
und Zwiebelweibern, welche mit ihren Kindern und Dienstboten oft eine 
Reihe von Verkaufsständen auf dem Markt einnahmen, mehr als einen 
Ztand an den gewöhnlichen Markttagen innezuhaben. Wenige Jahre 
päter (1601) wurde die Zahl der Zwiebel- und Salatweiber auf 12 be— 
schränkt. Es war ihnen erlaubt, von den Bäuerinnen am Markt Zwiebeln, 
Salat, Peterlein, Grünkraut, Rettige, Kohl und „dergleichen Gartengewächs 
auf⸗ und fürzukaufen und dasselbige hernach wieder auszuhöckeln“. Die Bauern— 
weiber und Gärtuerinnen ließen damals, besonders zur Herbstzeit, Kraut und 
Rüben, die sie vormittags nicht hatten anbringen können, über Nacht auf dem 
Markt liegen, wodurch „Steigerung und Aufschlag“ herbeigeführt wurde. 
Der Marktmeister erhielt nun die Anweisung, alles, was er vorfinde, als⸗ 
hald aufzuheben und in die Findel zu schaffen. 
Mitteilung des Herrn Stabsveterinärs Schwarz.
	        
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