20
Marktrecht und Marktfreiheit, sammt den Zoll und die Frei—
heit eigne Münzen zu schlagen, wieder zurückgibt, nachdem
diese Rechte von seinem Vater Heinrich III. an Nürnberg
übertragen worden waren, kann gleichfalls im Original nicht
mehr vorgezeigt werden.
Im Jahre 1822 endlich erschienen die Regesten des Rit—
ters von Lang, ein Register wirklich vorhandener Urkunden
aus den frühesten Zeiten. Im ersten Bande derselben findet
sich aufgeführt ein Freilassungsbrief für Sygena, einer Leib—
eigenen des Edlen Ricolf, ausgestellt von Kaiser Heinrich III.
am 16. Juli 1060 zu Nürnberg (Noremberg), und es ist
dies das erste Mal, daß diese Stadt sich in einer Urkunde
namentlich aufgeführt vorgefunden hat.
Dem Ritter von Lang gebührt daher das Verdienst, die
Existenz Nürnbergs in der Mitte des XI. Jahrhunderts di—
plomatisch nachgewiesen, und den Zeitpunkt festgestellt zu ha⸗
ben, von dem an die Geschichte Nürnbergs mit Sicherheit
zu beginnen ist, wenn gleich auch noch für die spätere Zeit
die Anhaltspunkte zum Theil nur mit Vorsicht gebräucht
werden dürfen.
Wie über den Ursprung und die ersten Gründer Nürn⸗
bergs die verschiedenartigsten Ansichten und Meinungen auf—
gestellt worden sind, so ging es auch in Beziehung der Her—
leitung seines Namens. Es ist bereits schon von Nürnberg
als „Neroberg“ und Noriker Berg die Rede gewesen,
und das Unhaltbare dieser Aufstellungen dargethan worden.
Meisterlin schrieb Newromberg, daher wurde ironisch
darauf hingedeutet, daß Nürnberg auch wohl Neu-Rom—
berg heißen könne, weil es wie das alte Rom zwar nicht
auf sieben doch auf zwölf Hügeln erbaut sei. Andere gaben
dem Felsen, welcher das Schloß trägt, die Form einer Niere,
daher Nierenberg; wieder andere lesen Neuremberg im
Gegensatz zur Altenburg bei Bamberg, eine Lesart ist: „Nur
ein Berg“, eine andre gar „Nahrungsberg“, nach der
Ans
halb
Hil
Urkr
gegt
her
daß
14
g
s4
b6.
*