Volltext: Sociale Kämpfe vor dreihundert Jahren

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Mai 1511 verweigert der Mat den Schuftern die Haltung 
einer eigenen Trinkfftube. Den Meiftern des Schufterhand- 
werf$ wird es abgelehnt, jo erklärt der Rat, daß fie eine 
befondere Trinkftube oder Zeche haben jollen; fondern fie 
mögen die Zeche unter fi umgehen lajffen, und wenn Einer 
zu foldjer Zeche in feinem Haufe oder in feiner Binswohnung 
nicht Raum Hätte, jole er, wenn die Reihe an ihn Fomme, 
az nen andern Meifter um fein Haus oder Gemacd bitten 24, 
Sn alle Einzelheiten gewerblider Thätigkeit griff die 
Ehrbarkfeit ein. Die Goldjchläger bildeten bis zum Sahre 
1554 fein obrigfeitlidg organifierte&, geidwornes Hand- 
werf, ihr Gewerbe war vielmehr eine „freie Kunft“, eine 
in der focialen Rangleiter tief unter den gef worenen Hand- 
werfen ftehende Erwerbhsweife, der fidh jeder nach feinem Be- 
lieben zuwenden fonnte. In dem am 24. Sanırar 1526 
für die Goldichläger vom Nat gegebenen „gefeblein“ heißt e$ 
in dem Präambulunm: „Da das Goldfchlagen bisher aller 
Wegen eine freie Kunft gewefen ift, foll e& auch fortan da- 
für gehalten und gebraucht werden“ 2, Erft am 18. Dezem: 
ber 1554 befchließt der Nat: den Soldjdhlägern fol man 
auf ihr Suppliziren und der Rugsherren darauf verfaßten 
md jeßt verlefenen Ratjchlag die begehrte und übergebene 
Ordnung alfo mittheilen und aufrichten, auch in das Hand- 
mertSordnungsbuch fchrieben laffen und zwei gef worne 
Meilter ernennen, wie fie e8 erbeten haben... .. alfo daß 
e8 nun fürder auch ein gefhwornes Handwerk fein joll?%, 
Auch die im DBefige der Stadt Nürnberg befindlichen, im 
Sermanifdhen Mufeum aufgeftellten Handwerkerladen ?7 bieten 
mancherlei hierher gehörende Belege, fo die MAbicdhrift eines 
Briefes der Nürnberger Beutler vom 5. Mai 1592 an das 
Öeutler= und Wätfdhger- (Felleifen) = macherhandwertk zu 
Magdeburg, das fich mit einer Anfrage an die Nürnberger 
Kollegen gewendet hatte, Die Mürnberaer ichreiben: obwohl
	        
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