Inhaltsverzeichnis: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (2. Band)

Erster Abschnitt. Ausgaben für die Ämter der Allgemeinen Verwaltung. 4923 
Hans Teuffel; XV: 16% Ulr. Ortlieb und Seb. Böhmer. R351: 8 ß 
H. Teuffel; III: 2% 2 % den Bürgermeistern; IV: 1&% 6 ß 10 hl Erh. 
Haller; VII: 1% 5 ß Berth. Pfinzing; X: 1% 15 ß K. Zingel. R361HI: 
1% 4ß Erh. Schürstab; III: 1% H. Tetzel; IV: 10 ß M. Mendel; 
IV: 1% 5 ß Erh. Haller; VII: 1&@% dem Bürgermeister; XIII: 16 ß 
K. Holzschuher. R370I: 1% 2 ß Erh. Schürstab; III: 1% H. Tetzel; 
[LV: 1% 3 ß Erh. Haller; IX: 1&% dem Bürgermeister. R381II: 1% &% 
dem Bürgermeister. R39III: 1% 2 ß Erh. Schürstab; IV: 1% H. Tetzel; 
IV: 2% 1ß Erh. Haller; VI: 1 G Berth. Pfinzing; VIII: 5ß 4 hl 
Berth. Nützel; XIII: 16 ß Ulr. Haller. R40XI: 10 ß dem Bürgermeister. 
— R8B9XIV: 1 @%, „das man zum Andres Haller an der Fastnacht um 
Rumany (italien. Wein) ausgegeben hat, rec. Sebald Böhmer, Bürger- 
meister.“ R40XIV: „2 G dem Bürgermeister Berth. Pfinzing, die er an 
ler Fastnacht zum Andres Haller und sonst ausgegeben hatte.“ 
31 | 82 | 38 | 34 | 35 | 36 37 38 | 39 | 40 
% | 5.75 | 6.45 | 455 | 11.35 | 6.85 | 5.75 | 4.25 | 1.50 | 7.30 | 2.70 
$ 3. Liebung der Sedentes post prandium. 
Die 2%, welche jedem der fünf Sedentes am Schlusse der Frage, 
in der er als Mitglied der nach Tisch auf dem Hause tagenden Fünfer- 
kommission fungiert hatte, ausbezahlt werden (vergl. Seite 91), fallen dem 
Agiofond zur Last und werden daher im Register nicht gebucht. Die 
Gesamtausgabe beträgt in jeder der dreizehn Fragen 10 &%, im Jahre also 
130 %. Summa: 
| 31 32 | 33 | 34 | 35 36 | 87 38 | 39 8 40 
= @ | 180.— | 130.— | 130.— | 130.— ! 130.— | 130.— | 130.— 1130.— | 130.— | 180.— 
$ 4. Gehalt der Siegelbewahrer. 
a) Gerichtssiegelbewahrer. Die 6 G“""s, welche jeder der drei Lo- 
sunger jährlich für die Pflege des Gerichtssiegels erhält (vergl. Seite 104f.), 
werden dem Agiofond entnommen und demgemäfs im Ausgaberegister 
nicht gebucht. Dasselbe gilt von den Besiegelungsgebühren, welche ent- 
weder von den die Siegelung beantragenden Parteien, oder, wo ein öffent- 
liches Interesse in Frage steht, aus dem Agiofond bestritten werden. Da 
sich die Ausgabe, welche hierdurch der Stadt erwächst, auch nicht ein- 
mal annähernd abschätzen läfst, können wir nur die 3><6 G"8 — 24 
6 ß in unserer Berechnung berücksichtigen.
	        
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