Metadaten: Erhart Groß: Schriften – Nürnberg, STN, Cent. VIII, 16

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berger nicht mehr Zoll von ihren Sachen entrich— 
ten, als der Schiffer von seinem Schiffe. Von 
Regensburg bis Passau sollen sie keinen Zoll be— 
zahlen. Wenn ein Nürnberger in der Stadt Worms 
am Fest Johannis des Täufers ein Pfund Pfeffer 
und ein Paar Handschuhe abgibt, sollen die Nürn— 
berger in demselben Jahre keine andern noch meh— 
rere Abgaben entrichten. In der Stadt Speier 
sollen die Nürnberger nichts bezahlen; dagegen sol⸗ 
len auch die Bürger von Speier zu Nürnberg 
nichts bezahlen. Damit nun diese Erneuerung un— 
serer Gnade und feierliche Bestätigung ewige Kraft 
bekommen, und in Zukunft unverletzlich gehalten 
werde, haben wir diese schriftliche Urkunde hierüber 
ausstellen, und mit dem Siegel Unsrer Königlichen 
Majestät befestigen lassen. Das wollen wir' ernst— 
lichst bei Androhung unsrer Ungnade, und gebieten 
bei schwerer Strafe an Leib und Gut, daß durch— 
aus Niemand, weder hohen noch niedern Standes, 
weltlich oder geistlich, zu irgend einer Zeit sich un— 
terstehe diesem zu widersprechen, oder vermessenen 
Sinnes entgegen zu handeln. 
Zeugen: Eberhard, Erzbischof von Salzburg, 
Otto, Bischof von Freisingen, Hartwig, Bischof 
von Eichstädt, Siegfried, Bischof von Augsburg, 
der Probst von Aachen, Ludwig, Pfalzgraf zu Rhein 
und Herzog in Bayern, Luitpold, Herzog in Oest— 
reich und Steyer; Bernhard, Herzog von Kärn— 
then, Egno der Jüngere, Graf von Urach, Hein— 
rich, Edler von Neuffen, Graf Konrad, Burggraf 
von Nürnberg, der Markgraf von Baden, Anselm 
von Justingen, Marschall des Reichs, Philipp vor 
Banlanden, und andre mehr. 
Friedrichs Monogramm.
	        
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