Volltext: Sammelhandschrift – Nürnberg, STN, Cent. VI, 43o

Unterkante darf nicht mehr als 8 cm. von der Vach 
eindeckung abstehen. (Vergleiche Straßenpolizeiord— 
nung vsm 1. Juli 1909 8 106). 
Allenfalls von der in den Normalplänen dar— 
gestellten Gitterform abweichende Konstruktionen 
verden nur dann zugelassen, wenn sie die gleiche 
Sicherheit gewährleisten. Die Entscheidung hierüber 
erfolgt von Fall zu Fall. 
2. Die Dachschutzgitter sind, da sie auch zur 
Sicherung der Dacharbeiter zu dienen haben, an den 
Traufseiten sämtlicher Dächer über 200 Neigung 
und bei Mansarddächern sowohl am Fuße der oberen 
wie auch der unteren Dachfläche anzübringen. Die 
Anbringung hat vor den Dacherkern durch— 
laufend zu erfolgen, wenn die Dacherker genügend 
weit zurücksstehen, zwischen den Dacherkern, 
wenn das Durchlaufen vor ihnen nicht möglich ist. 
Anbringungsart in letzterem Fall siehe unter Ziff. 1.) 
In besonders gelagerten Fällen, z. B. bei Wan— 
sardendachflächen, deren Neigung sich der Vertikalen 
nähert, kann auf Antrag von Dachschutzgittern ent— 
weder ganz Umgang genommen werden oder sie sind, 
um den Zwecken des Dacharbeiterschutzes zu dienen, 
in geeigneter anderer Weise auszugestalten. Der 
Inischeid hierüber bleibt von Fall zu Fall vorbe— 
—X 
2. Die Dachhaken müssen ebenfalls den von 
der Baupolizei festgesetzten und dortselbst aufliegen— 
den Normalplänen entsprechen. Sie müssen aus Flach— 
eisen von der Mindeststärke von 24/8 mm bestehen, 
derzinkt oder mit einem haltbaren, rostsicheren An⸗ 
ttrich versehen sein. 
4 Die Dachhaken sind ungefähr 50 bis 80 cm 
unter den Firsten, jeweils auf den zweiten Sparren, 
Vorschriften über das Verfahren ver Bergebnr 
städtischer Arbeiten und Lieferungen in Nürnberg 
im Zimmer Nr. 169, Fünferplatz 2, 4. Stock bis 
längftens 
Samstag, den 2. Juli 1910, 
vormittags 11 Uhr, 
einzureichen, woselbst zur gleichen Zeit die Eröff— 
nung in Gegenwart der Beteiligten stattfindet. 
Für die bedingungsgemäße Ausführung de— 
Arbeiten haften die Angebotsteller 1. Fahr“ vom 
Tage der Abnahme der Arbeiten seitens der Bau— 
leitung an gerechnet. 
Die Zuschlagserteilung erfolgt durch den Aus— 
führungsausschuß für das Vuitpoldhaus auf Grund 
der eingereichten Einzelpreise. 
Die Angebotsteller sind verpflichtet, ihr An— 
gebot 20 Tage nach Einreichung desselben aufrecht 
zu erhalten. 
Die Arbeiten müssen sofort nach Auftrags— 
erteilung begonnen werden und sind innerhalb 
10 Wochen fertigzustellen. 
Nürnberg, den 18. Juni 1010. 
Der Ausführungs-Ausschuß: 
v. Jäger. 
Für den Schulhausneubau Schweinau (Maiach— 
straße) sollen im Wege des allgemeinen schriftlichen 
Angebots 
1. die Erd- und Maurerarbeiten, 
2. die Beton-Eisenbetonarbeiten 
vergeben werden. 
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