fullscreen: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (1. Band)

L50 Zweiter Teil. Die Verwaltungsämter. 
kommen, höhnisch antworten, er habe ja selbst noch kürzlich gesagt, sie 
sollten die Diebe am Galgen regieren, mit seinen Schülern wolle er schon 
ohne sie fertig werden.!) Erst als sich der Abgewiesene hierauf beschwerde- 
führend an den Regierenden Bürgermeister wandte, kamen sie auf dessen 
Befehl herbei, um die Schule mit dem blanken Schwerte zu erstürmen. 
Bei solchen Gelegenheiten fiel wohl in der Regel für die Helfer in der Not 
ein gutes Trinkgeld ab, und später benutzte der Rat diesen Umstand, um 
an ihrem Gehalte zu sparen.) In unserer Epoche sind noch solidere 
Grundsätze mafsgebend, denn jeder Stadtknecht erhält ein Solar von 6 &% 
für die Goldfasten und zu Walpurgis noch einmal 6 &% als Liebung, also 
im ganzen 30 & pro Jahr. Dazu kommen vier Trinkgelder von je 2% ß, 
welche ihnen die Losunger zu Pfingsten, am Sonnwendabend, zur Kirchweih 
in Mögeldorf und am Ägidientag reichen lassen. Aufserdem bewilligt 
ihnen der Rat in den Jahren 1433 und 1434 auf ihre Bitte auch noch 
eine Teurungszulage von je 1 G, bezw. 2 %. Die Auszahlung ihres Ge- 
haltes scheint in der Regel durch Vermittlung des Hausknechtes zu 
erfolgen. 
Nachtwächter giebt es im ganzen vierundzwanzig, die sich auf acht 
Nachtwachbezirke verteilen, indem vier von ihnen unter dem Rathaus, 
zwei beim Ägidienkloster, zwei beim Augustinerkloster, vier vor dem 
Lauferthor, zwei beim Frauenbrüderkloster, vier bei St. Jakob und vier 
bei St. Klara stationiert sind. Der Dienst war unter ihnen vermutlich so 
geteilt, dafs von je zweien immer der eine vor Mitternacht und der andere 
sach Mitternacht Patrouille ging. Als Solar erhalten sie dafür 2% &% zu 
jeder Goldfasten, also 10 &% pro Jahr. 
Stellt sich das Bedürfnis heraus, den Sicherheitsdienst in der Stadt 
vorübergehend zu verschärfen, so werden entweder die Stadtknechte und 
Nachtwächter gegen eine entsprechende Vergütigung stärker als gewöhnlich 
in Anspruch genommen, oder es werden geeignete Leute aushilfsweise 
angestellt. Die Kirchweih zu St. Ägidien, die Fastnacht und der Sonn- 
wendabend mit seinen Johannisfeuern geben neben der ab und zu hervor- 
;retenden Neigung zu allerhand nächtlichem Unfug zu derartigen aufser- 
yrdentlichen Mafsregeln vornehmlich Anlafs. Doch findet eine erheblichere 
Verstärkung der Wachtmannschaft in der Regel nur dann statt, wenn 
fremde Fürstlichkeiten oder gar der Kaiser die Stadt mit ihrer Anwesen- 
heit beehren. 
t) Vergl. Chron, V. 620. 
2) Vergl. Siebenkees, Materialien IIL 118.
	        
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