L50 Zweiter Teil. Die Verwaltungsämter.
kommen, höhnisch antworten, er habe ja selbst noch kürzlich gesagt, sie
sollten die Diebe am Galgen regieren, mit seinen Schülern wolle er schon
ohne sie fertig werden.!) Erst als sich der Abgewiesene hierauf beschwerde-
führend an den Regierenden Bürgermeister wandte, kamen sie auf dessen
Befehl herbei, um die Schule mit dem blanken Schwerte zu erstürmen.
Bei solchen Gelegenheiten fiel wohl in der Regel für die Helfer in der Not
ein gutes Trinkgeld ab, und später benutzte der Rat diesen Umstand, um
an ihrem Gehalte zu sparen.) In unserer Epoche sind noch solidere
Grundsätze mafsgebend, denn jeder Stadtknecht erhält ein Solar von 6 &%
für die Goldfasten und zu Walpurgis noch einmal 6 &% als Liebung, also
im ganzen 30 & pro Jahr. Dazu kommen vier Trinkgelder von je 2% ß,
welche ihnen die Losunger zu Pfingsten, am Sonnwendabend, zur Kirchweih
in Mögeldorf und am Ägidientag reichen lassen. Aufserdem bewilligt
ihnen der Rat in den Jahren 1433 und 1434 auf ihre Bitte auch noch
eine Teurungszulage von je 1 G, bezw. 2 %. Die Auszahlung ihres Ge-
haltes scheint in der Regel durch Vermittlung des Hausknechtes zu
erfolgen.
Nachtwächter giebt es im ganzen vierundzwanzig, die sich auf acht
Nachtwachbezirke verteilen, indem vier von ihnen unter dem Rathaus,
zwei beim Ägidienkloster, zwei beim Augustinerkloster, vier vor dem
Lauferthor, zwei beim Frauenbrüderkloster, vier bei St. Jakob und vier
bei St. Klara stationiert sind. Der Dienst war unter ihnen vermutlich so
geteilt, dafs von je zweien immer der eine vor Mitternacht und der andere
sach Mitternacht Patrouille ging. Als Solar erhalten sie dafür 2% &% zu
jeder Goldfasten, also 10 &% pro Jahr.
Stellt sich das Bedürfnis heraus, den Sicherheitsdienst in der Stadt
vorübergehend zu verschärfen, so werden entweder die Stadtknechte und
Nachtwächter gegen eine entsprechende Vergütigung stärker als gewöhnlich
in Anspruch genommen, oder es werden geeignete Leute aushilfsweise
angestellt. Die Kirchweih zu St. Ägidien, die Fastnacht und der Sonn-
wendabend mit seinen Johannisfeuern geben neben der ab und zu hervor-
;retenden Neigung zu allerhand nächtlichem Unfug zu derartigen aufser-
yrdentlichen Mafsregeln vornehmlich Anlafs. Doch findet eine erheblichere
Verstärkung der Wachtmannschaft in der Regel nur dann statt, wenn
fremde Fürstlichkeiten oder gar der Kaiser die Stadt mit ihrer Anwesen-
heit beehren.
t) Vergl. Chron, V. 620.
2) Vergl. Siebenkees, Materialien IIL 118.