Metadaten: Sammelhandschrift – Nürnberg, STN, Will. VII. 1447. 8°

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Den Juden gegenüber glaubten sich selbst die Besten im Lande alles 
gestatten zu dürfen. Nächstenliebe, Gerechtigkeitssinn, kamen bei den 
Feinden des Herren“ nicht in Frage. Und nicht allein, daß man sie 
plünderte und beraubte, man hätte sie auch gänzlich von der Erde 
vertilgt, wenn sie nicht eine so unerschöpfliche, immer wieder zum Fließen 
zu bringende Finanzquelle gewesen wären. „Man preßte sie aus wie 
Schwämme, die sich durch Wucher voll gesogen“ (Hegel). 
Es muß uns fast wie ein Wunder vorkommen, daß nach der 
umfassenden Beraubung, der die Juden im Jahre 1385 ausgesetzzt 
waren, es doch noch möglich war, nur fünf Jahre später eine zweite 
derartige Brandschatzung an ihnen vorzunehmen, die im allgemeinen 
kaum hinter der ersten zurückblieb, wenn sie für die Städte als solche 
auch nur einen bescheideneren Gewinn zur Folge hatte. Denn diesmal 
sollte sie hauptsächlich den Fürsten und Herren zugute kommen, ja es 
ist noch die Frage, ob sie überhaupt von den Städten gern gesehen, 
ob sie nicht vielmehr gegen ihren Wunsch und Willen durchgesezzt 
werden mußte. Denn was die Städte von früher her an Schulden 
hatten, hatten sie schon 1888 getilgt und seitdem mochte wenigstens 
nicht allzuviel neues hinzugekommen sein. Und dann lag es in ihrem 
Interesse, ihre Juden, von denen sie nicht nur die regelmäßige Juden⸗ 
steuer (gegen eine gewisse Abgabe an den König), sondern auch außerdem 
zahlreiche Abgaben, „Verehrungen“ u. dgl. m. bezogen, nicht völlig 
ruinieren zu lassen. Aber was den Städten recht war, mußte doch 
wohl den Fürsten billig sein, wie es denn überhaupt schon wunderbar 
genug ist, daß sich 1385 letztere mit dem bescheidenen Gewinne einer 
nur teilweisen Schuldentilgung begnügten, während die Städte bei dem 
geschilderten Finanzhandel das oben näher beleuchtete so überaus vor⸗ 
leilhafte Geschäft machten. Vor allem war es aber wieder König 
Wenzel, der Geld brauchte und seine Tasche von neuem mit dem den 
Juden geraubten Gut zu füllen gedachte. Und die Städte mußten ihm 
nachgeben, er war ihr Herr und konnte nötigenfalls seine vorjährige 
Drohung, die er auf der Friedensversammlung zu Eger ausgestoßen 
hatte, ihnen ihre Rechte an den Juden und andere Freiheiten dazu zu 
— E jetzt mit Rück— 
sicht auf sein neues Verlangen zur That werden lassen. J 
(Forts. folgt,) 
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