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{} Der Freimaurerbund als ein Menschheits- und Humanitäts-
bund darf um seines religiösen Glaubensbekenntnisses
willen keinen rechtschaffenen Mann ausschliessen,
Deshalb muss derjenige Passus unsres Grundvertrags,
welcher diesen Gesetzen und ihren vernünftigen und
klaren Bestimmungen widerspricht, vor allem aufgehoben
und entfernt werden.
‚ Ist dies geschehen und dafür ausgesprochen, dass es, inso-
ferne ein Mann Gott fürchte und Recht thue, auf sein
Glaubensbekenntnis nicht ankomme, so können Israeliten
in unsern Logen ohne Bedenken aufgenommen werden.
) Ich würde es aber für ein Unding halten, zu verlangen,
dass ein Israelit seine Verpflichtung auf das N. T. ab-
legen soll.
Vielmehr würde ich beantragen:
5) Ein Israelit soll bei seiner Aufnahme entweder auf die
Genesis oder auf das A. T. in seiner Gesamtheit ver-
pflichtet werden. Dan“ würde auch er, wenn der M. bei
bei Erklärung der 3 gr. L. sagt: „Die Bibel I. u. r. u. G.“
sich beruhigen können, und es kann das ganze Ritual
unverändert bleiben.“
Das Votum des zugeordn. M. Br. Dan. Ley im
gleichen Betreffe lautet:
:) „Bei Abänderung der betr. Gesetzesstelle halte ich es
aber für misslich, statt der Beschränkung auf benannte,
vom Staate geduldete Konfessionen die allgemeine Be-
zeichnung: „Ein Mann, der Gott fürchtet und recht thut“
eintreten zu lassen. Da eine solche Aenderung des
Grundgesetzes der Königl. Regierung vorgelegt werden
muss, so möchte man leicht darunter das Bestreben
wittern, den in Bayern verbotenen neuen Religionsgesell-
schaften*) Vorschub zu leisten und das schwankende Be-
stehen unsrer Logen dürfte dadurch gefährdet seyn.
2) Die ausnahmsweise Verpflichtung der Juden auf das A, T.
halte ich nicht für ausführbar, wenn überhaupt die Be-
ziehungen zu Johannis d. T. nicht alteriert werden sollen.
*) Wohl „Deutschkatholiken“ und „Freie Gemeinden“. D. V.
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