Volltext: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (2. Band)

Fünfter Abschnitt. Zusammenbruch und Neugestaltung. 8835 
städtischen Haushaltung ein, um an ihre Stelle den modernen nürnber- 
gischen Kommunalhaushalt zu setzen. 
Zweites Kapitel. 
Die Ursachen des Zusammenbruchs, 
Seine reichsstädtische Freiheit hat Nürnberg durch eine Macht ver- 
loren, der selbst grofse Staaten sich nicht gewachsen gezeigt haben. Die 
Schuld hierfür trifft das ehemalige Reich und nicht die Stadt. Aber war 
es ein ebenso unabwendbares Verhängnis, dafs schon zehn Jahre vorher 
die früher so wohlgeordnete, ja glänzende städtische Haushaltung zusammen- 
brach, und dafs infolgedessen die Einverleibung in Bayern für die Bürger- 
schaft thatsächlich nicht das beklagenswerte Ende einer ruhmvollen Selb- 
ständigkeit, sondern die einzige Rettung vor völliger Verelendung bedeutete? 
Der finanzielle Zusammenbruch Nürnbergs war durch das Milfsver- 
hältnis verursacht, welches sich im Laufe der Zeit zwischen seinen. öffent- 
lichen‘ Ausgaben und Einnahmen herausgebildet hatte. Um ihn zu ver- 
meiden, wäre es nötig gewesen, rechtzeitig die ersteren einzuschränken 
und die letzteren zu vermehren, und dafs dies je zu Zeiten ernstlich ver- 
sucht worden ist, läfst schon der flüchtige Überblick erkennen, den wir 
im vorstehenden über die Finanzgeschichte der Stadt gegeben haben. 
Ob das, was durch diese Versuche angestrebt wurde, jedesmal das Höchst- 
mafs des Erreichbaren war, und inwiefern die dabei angewendeten Mittel 
dem Zwecke entsprachen, das im ‚einzelnen festzustellen, müssen wir andern 
überlassen. Wir greifen aus der Menge der für die Beantwortung dieser 
Frage in Betracht kommenden Gesichtspunkte nur drei heraus, die für die 
Beurteilung der Gesamtentwicklung der reichsstädtischen Finanzen von 
grundlegender Bedeutung sind. 
8 1. Die Natur des reichsstädtischen Geldbedarfs, 
In dem halben Jahrtausend, durch welches wir die Geschichte der 
reichsstädtischen Haushaltung verfolgen können, hat sie zwar manche Ver- 
änderungen erfahren; hinsichtlich ihrer allgemeinen Zweckbestimmung ist 
sie aber durchaus dieselbe geblieben. Sie dient im achtzehnten Jahr- 
hundert genau so wie im vierzehnten dazu, dem Rat die sachlichen und 
persönlichen Hilfsmittel zu liefern, deren er bedarf, um unter dem Schutz 
des Reichs das städtische Erwerbsleben vor gewaltsamen Störungen zu 
schützen und dadurch den Bürgern die Möglichkeit zu gewähren, durch 
ihrer Hände und Köpfe Arbeit ihren Lebensunterhalt zu gewinnen. Die 
Widerstände, die in Verfolgung dieses Ziels überwunden werden müssen,Kein Volltext zu diesem Bild verfügbar.
	        
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