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grosse Anzahl Patrizier Sitz und Stimme hatte, Gegen
das Eindringen allzu feindseliger Personen war eine . ge-
wisse Gewähr auch dadurch geboten, dass die Mitglieder
der Genanntenversammlung nicht die Bürgerschaft wählte,
sondern der Rat.! Dieser handelte unabhängig von: den
Genannten, er gestattete ihnen keine Einmischung in die
Verwaltung und zog sie zu wichtigeren Angelegenheiten
nur dann bei, wenn er nach oben oder unten gedeckt
sein wollte.? Damit aber waren sie in der späteren
Zeit nicht mehr zufrieden. Sie brüsteten sich als die Ver-
treter der Bürgerschaft, nahmen wohl auch den Satz von
ler Volkssouveränität in den Mund;:? keine Steuer sollte
ıähne ihre Zustimmung erhöht werden.
Die Stellung des Rats ruhte auf breitester rechtlicher
Grundlage. Er hatte das kaiserliche Privileg aus dem 15.
Jahrhundert, zahlreiche Präzedenzfälle und Urteile des
Reichshofrats auf seiner Seite. Gab er nach, so wäre bald
eine Forderung der anderen gefolgt. Eingehende Bilanzen
hätten vorgelegt werden müssen; vor allem hätten sich
lie Steuervorrechte und die Besetzung der einträglicheren
städtischen Aemter fast ausschliesslich mit Angehörigen
Jes Patriziats nicht verteidigen lassen. Vor dem Wider-
stande des Rats wich die Gegenpartei nicht zurück, so
dass endlich, befördert durch das vermittelnde Zureden
ler Kreisdeputation, die sich mit den nürnbergischen Ver-
hältnissen zu befassen hatte, eine Einigung erreicht wurde,
Der Magistrat stimmte der Aufstellung einer gemeinsamen
Aerarialdeputation zu* und gestattete ihr den weitesten
Cinblick in die Finanzen. Fs wurde ein aus Rats- und
1. 5 28f. der Schrift von 1787. — Roth: Verzeichniss Vff.,
Reicke 64, 264f.
2. Reicke 97, 300, 351, 511, 544, 893, 067.
3. In der Schrift von 1787.
4. Im August 1792: im folgenden Monat wurden die Sitzungen