Objekt: Ortspolizeiliche Vorschriften und örtliche Satzungen der Stadt Nürnberg

Der Nuͤrnbergischen Hesperidum 4.Cheil / 4.undz Cap. 183 
Das Vierdte Capitel. 
Von dem Aranzo della grand sorte. 
Ch habe im Jahr 1699. diese Pomerantzen der groͤssern Irt / 
welche Ferrarius am 437. Blat —X 
nennet / von dem Gard⸗See bekommen / und zwar unter dem 
Namen Aranzo Cedrato, vielleicht darum / weil sie eine sehr 
dicke Schelffe oder vieles Fleisch hat / wie sie dann am gedach⸗ 
ten Gard⸗ See deßwegen alle solche dick⸗fleischigte Frůchte 
Cedrati zu nennen pfiegen / weil die Citronaten eben auch eine 
so dicke Schelffe und vieles Fleisch haben / welches aber daraus noch lange nicht 
folget / dann die Aranzi Cedrati, welche diesen Namen mit Recht verdienen/ 
muͤssen etwas Citronat⸗hafftes / wegen ihrer Aehnlichteit an der aͤusserlichen 
Form / oder am Geschmack / oder sonst in der That an sich haben / so aber bey 
dieser Krucht nicht zu finden. Dann sie hat eine gantz glatte und gelinde Schelffe⸗ 
ziemlich hoch an der Farb / welche angenehm / suͤßlicht / hingegen das Fleisch bitter 
und das Marck sauer ist. 
Das Fuͤnffte Capitel. 
Von dem Aranzo Agostarolo. 
It eben dieser im vorher gehenden Capitel vom Gard⸗See 
mir uͤberschickten Frucht / habe ich auch diese zugleich empfan⸗ 
gen / und ist die Ursach der Benennung schwer zu errathen / 
dann weil sie gar fruͤhe / nemlich in dem August⸗Moonat / zur 
Zeitigung gelanget / mag sie auch davon dem Namen Agolta- 
rolo erhalten haben / sie ist mit einer hochfaͤrbigen / gelinden und di⸗ 
cken Schelffe versehen / welche am Geschmad bitterlicht / 
das Marck aber derselben sauer. 
Has
	        
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