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dieser Machwerke fordern. Eine weitere Weisung an Talley—
rand lautete: „Alle Pamphlete, die in Deutschland Verbrei—
tung finden, kommen aus der Stadt Nürnberg. Tun Sie
dem Rat der Stadt zu wissen, daß, wenn er nicht sofor!
den Buchhändler verhaften läßt und all' diese Broschüren
verbrennen, ich die Stadt Nürnberg, ehe Deutschland ge—
räumt wird, exemplarisch bestrafen werde.“
Aber er wartete die Schritte der Nürnberger nicht ab
und schrieb, gleichfalls am 5. August, an Marschall Ber—
thier: „Ich denke, Sie haben die Augsburger und Nürn—
berger Buchhändler verhaften lassen. Mein Wille ist, daß
sie vor eine Militärkommission gestellt und innerhalb vier
undzwanzig Stunden erschossen werden. Denn das ist kein
gewöhnliches Verbrechen, in den Gegenden, wo die fran—
zösischen Armeen in Quartier liegen, Pamphlete zu ver—
breiten, um die Bevölkerung gegen diese aufzureizen: das
ist ein Verbrechen des Hochverrats. Das Urteil soll die
Worte enthalten: daß überall, wo die Armee ihren Stand—
ort hat, es die Pflicht ihres Chefs ist, über deren Sicher—⸗
heit zu wachen, und so soll ein jeder, sei er wer er sei,
der überführt worden, daß er die Bewohner Schwabens
gegen die französische Armee aufzureizen versucht, zum Tode
verurteilt werden. In diesem Sinn soll das Urteil ab—
gefaßt werden. Sie werden die Schuldigen einer Division
überweisen und sieben Obersten zu ihren Richtern ernennen.
Sie werden ferner im Urteil feststellen lassen, daß diese
Pamphlete durch die Buchhändler Kupfer in Wien, Eurich
in Linz verbreitet worden und diese daher in contumaciam
zum Tode verurteilt sind; das Urteil wird vollstreckt werden,