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Pflicht. Denn diese Freiheit ist die formale Bedingung aller
besonderen Rechte des Menschen und ıhre Ausübung .'. .
die Bedingung zur Moralität und zur möglichen Erreichung
des höchsten Zwecks. Denn dieser fordert die Freiheit des
Menschen sowohl zur Erfüllung unserer Pflichten als auch
zum Gebrauch aller der Mittel, durch welche wir unsre
Bestimmung erreichen können. Ueberdies ist die Verletzung
der Freiheit eine Entwürdigung unserer vernünftigen Natur,
weil wir dadurch in die Reihe der blossen Mittel und Sachen
geworfen werden und der Charakter eines vernünftigen Wesens,
Selbstzweck zu sein, also unsere Menschenwürde, beleidigt wird.”
Aber!) „der Mensch ist nicht bloss eın vernünftiges, SOoN-
dern auch ein sinnliches Wesen. Als vernünftiges will er das
Gute‘, mithin die Freiheit aller, „als sinnliches‘“ aber „das
Angenehme und Nützliche”, mithin nur seine eigene Freiheit.
Daher kann die rechtliche äussere Freiheit aller nicht in einem
Zustande gesichert sein, in dem jeder nur durch eigene Kräfte
seine Freiheit zu schützen vermag.?) Diesen Zustand der Anar-
chie nennt Feuerbach „Naturzustand‘“. Er sei dies nicht des-
halb, weil er. dem Menschen angemessener wäre, sondern weil
er dem künstlichen und erfundenen Zustand des Staates ent-
vegengesetzt wird. Also legt die praktische Vernunft der theo-
retischen das Problem vor: einen Stand der Sicherheit auf-
zufinden, „in welchem der Mensch so frei ist, als er es seiner
vernünftigen Natur gemäss sein soll‘“.®) „Die Verstärkung der
Kräfte einzelner geschieht durch die Vereinigung der Kräfte
von mehreren,‘ deren Summe die der Kräfte jedes einzelnen
überwiegt. „Die nächste Bedingung der Existenz eines recht:
lichen Zustandes ist daher eine Gesellschaft, deren Glieder sich
zur Sicherheit der Freiheit vereinigen und ihre Kräfte zum
Schutze aller wechselseitig verpflichtet haben. Jeder in dieser
Vereinigung wird zurückgehalten von Beleidigungen durch die
Macht, die jedem zu Gebote steht: jeder ist sicher vor Be-
leidigungen, weil seine individuellen Kräfte durch die gesamten
Kräfte des Ganzen verdoppelt sind.‘ So entsteht die innere
Sicherheit, d. h. die der Individuen gegen die einzelnen Glieder
der Gesellschaft. Auf dieselbe Weise entsteht die äussere
Sicherheit, d.h. „der Schutz der Freiheit gegen die, welche
nicht Glieder der Vereinigung sind. Denn jeder Einzelne wird
1) S. 15/16. 2? S. 19. 3) 19/20.