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An diesen traten die nämlichen Anforderungen heran wie
in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, nur dass er
1815 eine. viel bessere territoriale Grundlage empfing, als
er sie bis 1806 besessen hatte. Die unzureichende Politik des
Königs nach den Wiener Verträgen setzte seinen Einfluss
in Süddeutschland auf ein bescheidenes Mass herab; der
Besitz von Ansbach-Bayreuth hätte hierin sehr wenig ge-
ändert. Politisch konnten die Fürstentümer Preussen
keinen Vorsprung vor dem Rivalen geben, militärisch
waren sie für dasselbe nicht nötig. Die Hohenzollern
hatten in ihrem Kampfe gegen die Habsburger die erste
Stufe ohne Ansbach-Bayreuth erreicht; der lang erwartete
Wiederausbruch des Streits erfolgte im 18. Jahrhundert
nicht mehr. Auch nach: 1815 konnten die fränkischen
Lande als Operationsbasis für Preussen nicht ernstlich in
Rechnung gezogen werden. Das politisch -militärische
System der Monarchie, wie es durch Friedrich II. ausge-
bildet war, erforderte nicht den Besitz süddeutscher Ge-
biete, im 19. Jahrhundert noch weniger als im voraus-
zegangenen.