Volltext: Anselm von Feuerbach, der Jurist, als Philosoph

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Mensch mit Eifer nachgerungen zu haben”. Kants: Geist redete 
da aus ıhm. 
Hatte sich so Feuerbach bisher in reiner Philosophie, 
Ethik und Staatsphilosophie in einer für seine Jahre sehr an- 
erkennenswerten Weise betätigt, so brachte das Jahr 1796 eine 
Bereicherung der Rechtsphilosophte in der „Kritik des natür- 
lichen Rechts“. Ausgehend von dem grossen Interesse, das 
die sonst nur in den Studierstuben der Gelehrten verhandelten 
Probleme des Naturrechts bei grossen Volksmassen gefunden, 
seit „eine grosse Nation die Fesseln der Monarchie zerbrach, 
der Demokratie sich in die Arme warf und ihren Staat auf 
die Rechte der Menschheit gründete‘, sowie von dem „noch 
immer unbefriedigtem Bedürfnis nach einer Wissenschaft der 
Vernunftrechte, die die Forderungen des gemeinen und ge- 
sunden Menschenverstandes erfülle‘, versucht er hier, eıne 
Kritik des Rechts zu geben, die sich ausschliesslich mit der 
Untersuchung und Auflösung dreier Probleme beschäftigen 
soll, die. er für die noch ungelösten Grundprobleme eines noch 
immer fehlenden . Naturrechts hält. Wohl habe es bisher viele 
Naturrechte gegeben, aber kein einziges Naturrecht ım Sınne 
einer vollständig abgeschlossenen Wissenschaft, denn die Basıs 
ainer Wissenschaft des Naturrechts habe eben gefehlt. Diese 
Probleme sindl): 
1. Welches ist das Wesen des Rechts, als des Gegen- 
standes der zu realisierenden Wissenschaft der Rechte? 
2.. Welches ist der im menschlichen Geist gelegene Grund 
der Rechte? 
3. Welches ist der Grundsatz des Rechts? 
Das Werk ist Feuerbachs Vater gewidmet. Der feste und 
sichere Ton, mit dem der Sohn darin zu seinen Gegnern ge- 
sprochen hat, scheint den Tadel des Vaters herausgefordert 
zu haben. Denn in einem Briefe vom 28. Juni d. J. schrieb 
jener?): „Sie tadeln meinen jugendlichen Stolz und legen mir 
einige Maximen ans Herz, die sich jeder Philosoph — besonders 
aber manches unserer neuen Kraftgenies — mit goldenen 
Buchstaben über sein. Museum schreiben sollte. Aber; lieber 
1) „Kritik des natürlichen Rechts, als Propädeutik zu einer Wissenschaft 
der natürlichen Rechte“ (S. 10.) c n 
2) Leben und Wirken, I. Bd., S. 28. (Jena, 1. Juni 1796).
	        
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