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foren hat, jo bleibt ihm doch immer noch Der Haupthandel mit
Italien und jein reicher Waaren-Abjaß nad) dem Norden. So
fommt bier von Sahr zu Jahr eine große Summe Geldes in
Umlauf und es werden von Zeit zu Zeit mit Geld fehr bedeu-
tende Geichäfte gemacht. Wie in Leipzig, fo befteht auch hier eine
dent Kainumb, Anton und Hieronymus Fugger zugehörige Factr-
rei, und der Dabei angeftellte Factor verfteht auch tein wuheriiches
Gewerbe in jeiner Weile vortrefflih; man Magt, daß man bei
ihm gegen ein Anuleibegebot von etwa 2200 Gulden nicht einmal
2000 Thaler einwechfeln Fönne. Neberdies fuchen fidh die Fugger
im Ausleihen ihrer Gelder ihre Leute immer [ehr vorfichtig aus.
So gefällig fid fonft beionders Anton FIugger in Handelsver-
bindungen mit Italien und, wie ih Euch [Hon mittheilte, auch
der Fuggerilhe Syndicus Sylvefter Raid gegen Euren Herzog
in vielen andern Dingen zeigte, in SGeldlachen mochten fie mit
Herzog Albrecht nichts zu thun Haben. Sie [Olugen ihm eine
gewünichte Anleihe von nur 2000 Gulden unter allerlei Bor:
wänden ab, theils, wie fie angaben, wegen bedeutender Zah
(ungen, zu denen fie durch den Tod ihres Vetters und Bruders
Uri Fugger verpflichtet jeien, theils wegen einer einem Erzher-
309g von Defterreich bewilligten Auleihe, theils wegen fehr au-
jehnliher Koften, die fie auf ein Berawert in Ungarn ver-
wenden nilgten.
MWeit bereitwilliger in feldhen Dingen zeigte fich ftets gegen
Euren Herzog unjer Rath. War der Fürft einmal im Augen-
blic nicht in der Lage, dem Meifter Arnold Wenk für geliefertes
Silberwerf eine Summe von 1100 Gulden zu entrichten, 10
ihoß der Math fie ihm ohne Weiteres vor und mehrmals Kieh
er ihm au Summen von 2000 bis 3000 Gulden. Nicht fo
aber dem jüngftverftorbenen Kaijer Ferdinand I., als er noch
Römiiher König war. E$ fand im Sommer des Jahres 1542
hier ein Reichstag ftatt. Bald nach des Königs Einzug ir die
Stadt ward er anı 24. Iuli eröffnet, für uns ein unvergeßlicher,
jorgen= und angftonller Tag. Die wenigen anwejenden Fürften
und die aroße Zahl von Gelandten der verlchtedenen Reichs: