Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg des Jahres 1919 (1919,1 (1920))

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Soziale Fürsorge 
Von der Bayer. Landes— Im Stadtgebiet Im ganzen Gesamt⸗ 
getreidestelle zugewiesen angebaut einkaufspreis 
Ztr. Ztr. Ztr. 
160 265 3 350 163 615 4685 988,87 
94 611 8463 103 074 2768 064,02 
211388 J 217 388 s 783 326, 15 
Se —J— TT 73 
Um den Bedarf Nürnbergs zu vermahlen, reichten die 7 hiesigen Mühlen wieder nicht 
aus. Zwei derselben schieden im Februar 1920 aus dem Vertragsverhältnis ganz aus, die eine 
weil sie abbrannte, die zweite weil sie verkauft und zu anderen Zwecken benützt wurde. Es 
mußte deshalb wieder mit auswärtigen Mühlen gearbeitet werden und zwar wurden haupt— 
sächlich Mühlen in solchen Kommunalverbänden ausgewählt, aus denen wir Getreide geliefert 
erhielten. 
Ausmahlung. Wie im Vorjahre betrug der Ausmahlungssatz zunächst 94 96 für 
Weizen und Roggen, 85 96 für Gerste. Anläßlich der neuen Ernte wurde ab 16. Oktober 1919 
die Ausmahlung für Roggen auf 82 96, für Weizen auf 80 9 und für Gerste auf 78 90 festgesetzt. 
Dieser Ausmahlungssatz konnte jedoch wegen ungenügender Getreideablieferung seitens der 
ländlichen Kommunalverbände nicht lange beibehalten werden; er wurde erhöht: Mitte Januar 
1920 auf 885 90 für Weizen und Roggen, 80 9 für Gerste, Ende Januar 1920 auf 90 9 für 
Weizen und Roggen, 85 96 für Gerste. 
Als Haushaltungsmehl wurde, wie bisher, ein niedriger ausgemahlenes Weizenmehl 
beibehalten; das anfallende Nachmehl fand als „Weizenbrotmehl“ zur Herstellung des Schwarz⸗ 
brotes Berwendung. Leider konnte auch beim Haushaltungsmehl von einer mehrmaligen 
Erhöhung des Ausmahlungssatzes nicht abgesehen werden. Derselbe betrug: bei Beginn des 
Jahres 1919 40 (und 54 Vachmehl), ab Mitte März 1919 50 90 (und 44 90 Vachmehl), 
aͤb Mitte Oktober 1919 60 960 (und 20 90 Vachmehl), ab Mitte Januar 1020 60 96 (und 25 9 
Nachmehl), ab Ende Januar 1020 70 90 (und 20 96 Nachmehl). 
Maͤhllohn. Der Mahllohn hielt sich bis Mitte 1919 auf gleicher Höhe wie am Ende 
des Vorjahres. Infolge der gesteigerten Ausgaben für Löhne und sonstige Unkosten mußte aber 
wiederholt eine wesentliche Erhöhung zugestanden werden. Als Mahllohn für den Zentner 
Getreibe wurden vereinbart: ab 15. Juli 1919 3,50 MA, ab 1. September 1919 3,70 MA, ab 
1. Februar 19020 6,20 .4, ab 1. März 1920 8.M. Dieser Mahllohn schließt alle Kosten der Lage— 
rung, Behandlung und Bersicherung des Getreides und Mahlgutes, für Fuhrlohn des Getreides 
von der Bahn, für Zufuhr des Mahlgutes zur Bahn, zum städtischen Lager oder zum Bäcker— 
haus (je nach Weisung des Kommunalverbands) in sich. Für den Fall, daß für die Mühle eine 
dieser Verpflichtungen in Fortfall kam, waren entsprechend niedrigere Mahllöhne festgesetzt. 
Kontingentierung des Brotverbrauchs. Die Tageskopfmenge betrug 
während des ganzen Jahres 1919 und zu Beginn des FJahres 1020 260 g, ab O. Februar 1920 
wurde sie auf 2008 herabgesetzt. Die Brotkarte blieb unverändert fortbestehen. Auch 
die Ausgabe der Karten erfolgte in gleicher Weise wie bisher unter Mithilfe der Nürnberger 
Lehrerschaft. 5 Marken der wöchentlichen Brotkarte berechtigten wahlweise zum Bezug von je 
50 g Brot oder 408 Haushaltungsmehl. Infolge Knappheit an Weizen war es jedoch zeitweise 
nicht möglich, diese Mehlmarken mit Weizenhaushaltungsmehl zu beliefern. So mußte sich 
die Bevölkerung im August 1919 mit Gerstenauszugsmehl, im Februar 1920 14 Tage lang mit 
Maismehl und im März 1920 wiederum 14 Tage lang mit einem Mischmehl begnügen, das zur 
Hälfte aus Weizenmehl und zu je einem Biertel aus Gersten- und Maismehl bestand. Im 
September 1019 konnten die Mehlmarken 3 Wochen lang überhaupt nicht beliefert werden, 
doch stand damals wenigstens amerikanisches Weizenmehl zur Verfügung, wovon auf den Kopf
	        
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