thumbs: Fürth in Vergangenheit und Gegenwart

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Durch den Vertrag von 1471, welchen Pfarrer Held mit den Gottes— 
hauspflegern schloß, verzichtete Held auf den dritten Teil der in der Kirche 
eingehenden Gelder zu Gunsten der Kirchenkasse, wofür er als Entschädigung 
für sich und seine Nachfolger die Nutznießung zweier Wiesen zugesagt 
erhielt. 
Pabst Sirtus IV. verlieh am 3. Dezember 1476 „jedem, welcher 
die Michaeliskirche Weihnachten, Ostern, Pfingsten, Michaelis, Martini flei— 
ßig besuche, vollkommenen Ablaß der Sünden“. Der Markgraf v. 
Brandenburg bestätigte 1489 die Freiheiten des Pfarrers in F. 
Domprobst Veit Truchseß zu Bamberg, Elisabeth Kliedorfer, 
Priester P. Hauswirt und H. Plenkel von Eichstätt stifteten am 
24. Mai 1497 eine von dem Bischofe Heinrich III. bestätigte Frühmeß— 
pfründe durch Dotation von Geld und Gütern im Betrage von 900 fl. 
„Aus dem Einkommen sollten allwöchentlich 4 Messen bei Sonnenaufgang 
gelesen, und es sollte alljährlich ein Jahrtag gehalten werden.“ In dem Bestätig— 
ungsbrief des Bischofs von Bamberg wurde zunächst die Wahl zu solchem 
Frühmesser dem damaligen Rektor, Pfarrer Held, übertragen, später nahm 
der Domprobst von Bamberg das Präsentationsrecht für sich in Anspruch. 
Als der größte Teil der Bewohner F. zum Protestantismus übertrat und 
1528 hier die erste Kirchenvisitation vorgenommen wurde, „ward der Früh— 
messer Höfler als Frühmesser bestehen gelassen, jedoch wurde ihm bedeutet, 
sich der päbstlichen Lehre zu enthalten.“ — (Weiteres über die Frühmesse 
siehe unter dem Artikel: „Die Katholiken“.) 
A. Die Prolestanten. 
J m Anfang des XVI. Jahrhunderts hatte Luther die Reformation 
der Kirche begonnen. Die Nürnberger Pfarrer waren die ersten, 
welche sich von Rom lossagten. Zeit und Umstände brachten es mit sich, daß F. 
schon um 1528 größtenteils vom Katholizismus ab- und zum Protestantis— 
mus übergetreten war. 
Der schon bisher fühlbare Priestermangel wurde durch die Glaubens— 
spaltung noch vermehrt; auch F. wurde hievon betroffen und hatte im 
ersten Viertel des 16. Jahrhunderts längere Zeit keinen Geistlichen gehabt, 
auch keinen gefunden. Deshalb wandte sich die Pfarrgemeinde an den 
Rat von Nürnberg, welcher 1528 den Hans Hofmann als ersten evan— 
gelischen Pfarrer in F. anstellte. Markgraf Georg von Ansbach veran— 
laßte 1528 die Abhaltung eines Religionskonvents zu Schwabach, welcher 
vom Rate zu Nürnberg mit dem Ratsmitgliede M. Tucher und den zwei 
Theologen D. Sleuperer und A. Osiander, von Ansbach mit dem 
Kanzler Gg. Vogler, dem Amtmann Christoph v. Wiesenthau und 
den zwei Theologen J. Rürer und A. Weiß beschickt wurde. Die von 
ihnen in 19 Artikeln entworfene brandenburg-nürnbergische Kirchenordnung. 
wurde 1533 allen Kirchen übergeben, damit sie als Norm in Bezug auf 
Ceremonie und Lehre gelte, zugleich wurde die Vornahme von Kirchen— 
oisitationen angeordnet. Jedoch reisten keine Deputierten im Lande herum,
	        
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