Volltext: Zu Nürnberg

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untauglidhe Arbeit gemacht wird, weil fie nicht, wie Not thäte und wie e5 in der Stadt gefchieht, befchaut, geftraft oder geprüft wird, mas dann nicht allein den Handwerkern hie in der Stadt, fondern auch den- jenigen, die Jolche Arbeit Kaufen und verfchleißen, wirklidhen Schaden und Nachtheil bringen, dem zu begegnen befchließt der Nat u. |]. W. Wie es fehon in den zwanziger Jahren des fechzehnten SahrhundertSs mit vielen Sleinmeiftern jtand, erfahren wir au3 der MNewordenung der betthler Halben in Dder ftatt Yıurznberg hoch vonn nöthen befhehen. im 1522 gedruckt zu YeypBigE durch Wolfgang Stöcel !®*. Der Rat verfügt darin, wa mit den etwaigen Uberfchüffen eines Armen- pfleg{ haftSfondS gefdehen folle. 11. a. wird folgende Ye- itimunmung getroffen: Wenn das genannte Alınofen an Wert fo zunimmt, daß man dies ;u thun befugt ft, und etwa den Handwerkskeuten ihr Pfennigmwert und Ware wegen Friegerifcher Unfälle oder anderer Zeitläufte [iegen bliebe, daß fie fie nicht zu Geld machen Könnten, fie aber doch ihren Knechten und Helfern nicht den Lohn vorenthalten Fönnten!?!, oder menn die Hand- werfer durch die Verleger der Handıverke jo gar gedrängt werden jollten, Io wolle man folgende Maßregeln im Yntereffe der Handverksleute treffen. 683 {ei ihre Ware und Pfennigwert abzunehmen; was hundert Sulden wert fei, darauf feten achzig Gulden zu keihen. Dem Dar- ;ehensempfänger fer dabei zu jagen, daß er fich befleißige, feine Ware in einem halben oder ganzen Jahr oder früher zu verkaufen und alg- dald die achzig Oulden zinslos zurüczuzahlen und weiter feinen Schaden ju Jeiden. So möge manches Handwerk, das fonft in Bedrängnis ge- rate, in Ehren bleiben, auch gemeiner Stadt zu Nuß kommen, damit das Haufieren au abkäme, und Mancher ein fromnm Weib behielte. Die Überfegung der ftäbtifjchen Gewerbe und ihre Ab- jperrungsSpolitif treiben Handwerker, Gejelen und wohl auch verarmte Meijlter aufs Land außerhalb des Bannes der Handwerksordnungen !9?, und das Faufmännijche Kapital be- mußte die gqünftige Gelegenheit, fich wohlfeilere Arbeitskräfte, billigere Waren zu verfchaffen. Bei der Gewohnheit der mittelalterlidhen Gefeggeber, nur zögernd und fchmwerfällig von Fall zu Fall zu arbeiten und nachträglich etwas zur =choenlant. Sociale Kämpfe. tad/, = = *
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