Volltext: Festgabe zur 14. Hauptversammlung des Bayer. Volksschullehrer-Vereins

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freiwillig jedoch wurde jedem Lehrer, der schuldlos dienstunfähig wurde, von der 
Gemeindebehörde eine Sustentation zugesichert, deren Festsetzung dem jedesmaligen 
Beschluß der städtischen Kollegien unlerlag und deren Maximalfätze betrugen: 
20 des städtischen Gehaltes im 1. Jahrzehnt, Gerechnet von der 
*208, J F „2. F def. Anstel— 
d, , vom 21. bis 40. Dienstjahre lung in Nürnberg. 
/30, nach dem 40. Dienst- oder 70. Lebensjahre. 
Eine Gegenleistung seitens der Lehrerschaft in Form von Beiträgen für die 
Pensionskasse ward nicht verlangt. 
Die gleichen Bestimmungen traf auch das im Jahre 1877 ins Leben getretene 
Schulstatut, das insbesondere auch die nämlichen Marximalpensionssätze vorgesehen hatte. 
Obwohl keinem der nach 1872 bezw. 1877 pensionierten hiesigen Lehrer die 
städtische Pension vorenthalten und jeder derselben mit dem hier erwähnten Maximal— 
satz bedacht ward, so hatte die Thatsache, keinerlei Anspruch auf einen solchen 
Pensionsbezug zu haben, doch immer etwas Deprimierendes für die hiesige Lehrer— 
schaft, und da sie wiederholt sich sagen lassen mußte, daß ihre städt. Pensionsbezüge 
die reinsten Geschenke der Stadt an sie seien und einen Gnadenakt bedeuten, so 
wurde mehr und mehr der Wunsch unter den Lehrern laut, Schritte zu thun, um 
auch Pensionsberechtigung seitens der Stadt zugesprochen zu erhalten. Das 
konnte natürlich nur durch bedeutende Opfer unsererseits erreicht werden und zwar 
durch Anschluß an die städtische Pensionskasse; aber damit war auch ein andrer 
Wunsch zur Erfüllung zu bringen, nämlich der, eine angemefssene Erhöhung der 
Bezüge der Relikten auf diese Weise herbeizufuͤhren. 
Zwar hatten die Lehrerrelikten berechtigten Anspruch auf eine 
bestimmte Sustentation von der Stadt, da jeder Lehrer zu der i. J. 1853 ins 
Leben getretenen „Pensionsanustalt für Nürnbergs Lehrerrelikten“ jährlich 10/0 seines 
Gehaltes als Beitrag zu entrichten hatte; aber die betr. Sustentationen erschienen 
angesichts unserer Leistungen und des Vorhandenseins eines Stiftungskapitals zu 
rund 100000 M, sowie des vorhandenen Bedürfnifses doch recht gering. 
Vom Jahre 1853 an erhielt eine Witwe 50 fl., eine einfache Waise uä, eine 
Doppelwaise 40 dieses Betrages. 
Von 1859 ab bekam eine Witwe 60 fl., eine einfache Waise 12 und eine 
Doppelwaise 18 fl.. 
Von 1860 ab erhöhte sich der Bezug einer Witwe aus dieser Kasse auf 80 fl., 
der einer einfachen Waise auf 16 und der einer Doppelwaise auf fl. 
Durch Eingabe des Bezirkslehrervereins vom 18. Dezember 1874 sollte dahin 
gewirkt werden, daß die Peusionen der Lehrerwitwen und -Waisen weiter erhöht 
würden. Eine solche Erhöhung trat denn auch von 1875 an infolge der Ein— 
führung der Markwährung ein: 
Eine Witwe erhielt 150 M und dazu noch eine variable Weihnachtsgabe 
zwischen 28 und 45 M. 
Eine einfache Waise bekam 30, eine Doppelwaise 48 M. 
Diese Sätze blieben bestehen bis in die Mer Jahre herein. 
Wiederholt — zuletzt im Jahre 1891 — wurde versucht, namentlich angesichts 
der eingetretenen Steigerung der Lebensmittel- und Mietpreise, eine Erhöhung der 
Bezüge der Lehrerrelikten aus der städtischen Lehrerreliktenkasse zu bezwecken.“aber 
stets ohne Erfolg. 
Da entschloß man sich im Jahre 1895 — ermutigt durch die in Aussicht ge— 
stellte wohlwollende Förderung dieser Sache seitens des Herrn Bürgermeisters Dr. 
v. Schuh — in einer Eingabe an die gemeindlichen Kollegien uͤm Anschlußgewährung 
an die städtische Pensionskafse zu bitten, und zwar wünfschten wir den Am 
schluß mit 7506 unseres Gehaltes.
	        
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