Volltext: Festgabe zur 14. Hauptversammlung des Bayer. Volksschullehrer-Vereins

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mehr bis zum Höchstgehalt von 1920 M), und Provisorinnen den eines Schul— 
verwesers (1200 .M bis zum Höchstgehalt von 1680 M) und Verweserinnen jährlich 
900 AM. 
Am 10. Juli 1898*) endlich erfolgte nochmals eine Eingabe an den 
Magistrat und das Gemeindekollegium, in der petitioniert wurde: 
1. um Erhöhung der Zulagen in den Perioden ICV von 150 auf 180 M und 
2. um eine kleine Erhoͤhung des Anfangsgehaltes, etwa von 1800 auf 1920 M. 
Und das Ergebnis dieses Schrittes bestand darin, daß man in entgegen— 
kommendster Weise jeder Volksschullehrexkraft vom 1. Januar 1899 eine Gehalts— 
zulage von 120 M bewilligte und für die definitiven Lehrer von der VII. zur XIII. 
Gehaältsklasse (statt 120 M wie bisher) nochmals eine Zulage von 150 M gewährte. 
Es beträgt demnach von jetzt ab der Gehalt eines definitiven Lehrers 
vom 1. bis 3. Dienstjahr 1920 M 
435, 2070, 
2220 
2370 
2520 
. 26705 
36. , 00. 2820 
31. „ 35. , 2970, 
„36. ab alle 5 Jahre 120 M mehr. 
Der Gehalt eines Provisors — ohne seine rentamtliche Zulage von 90 M —- 1440 M, 
der eines Verwesers. ... . 1320 AM. 
Über den Pensionsbezug der hiesigen Lehrer aus Mitteln der Stadt 
in früheren Jahrzehnten liegen im allgemeinen keine genauen Nachweise vor. Wie 
aus verstreuten Einzelmitteilungen ersichtlich, betrug derselbe in früherer Zeit zirka 
400 fl.; es scheint aber, daß später, namentlich in den 60er Jahren, die Festsetzung 
der Höhe der jeweils seitens der Stadt zu gewährenden Pension von Fall zu Fall 
erfolgt sei und zu jener Zeit 5300 -600 fl. betragen habe. 
Im Protokoll vom 20. Mai 1862 heißt es: 
„Herr Völckel teilt zunächst als Refultat eingeholter persönlicher Erkundigung 
mit, daß im betreff der Sustentation dienstunfähiger Lehrer ein Magistrats— 
beschluß vorliege, welcher — unter Aufhebung des früheren Beschlusses, daß der 
Quiescenzgehalt nur 400 fl. betragen solle — ausspricht, daß sich der Magistrat 
vorbehalte, verdiente Lehrer mit vollem Gehalte in den Ruhestand zu versetzen.“ 
Im Protokoll vom 16. Januar 1864 ist zu lesen, daß der Magistrat — auf 
einen Wunsch der kgl. Regierung, für die hiesigen Lehrer eine Pensionsskala zu 
schaffen — den Beschluß faßte, seine würdigen Lehrer in der Regel mit vollem 
Gehalt zu pensionieren, ohne Rücksichtnahme auf deren etwa anderweitige Ein— 
nahmen aus Zentral- und Kreisfonds. 
Das Protokoll vom 16. April 1864 aber bringt folgende Notiz: 
„Völckel teilt mit, daß Herr Büchner um seine Pensionierung nachgesucht 
habe und von der kgl. Schulkommission benachrichtigt worden sei, seinen ganzen 
Gehalt (800 fl.) als Pension erhalten zu sollen. Er erhält (wohl von der Stadt), 
trotz seiner 46 Dienstjahre nur 500 fl., während der letztpensionierte Lehrer 600 fl. 
bekam.“ (500 fl. von der Stadt und 300 fl. aus den übrigen Fonds, gab aller— 
dings auch 800 fl.; aber die Pensionierung seitens der Stadt mit vollem Gehalte 
ist nicht erfolgt.) 
Nach dem im Jahre 1872 geschaffenen 1. Schulstatut (s. S. 59) hatten 
die Lehrer keinerlei Anspruch aus Pension aus der städtischen Schulkasse; 
5 
*) Im Jahre 1888 trat auch der Beschluß der städtischen Kollegien in Kraft, jenen 
Lehrern, welche 25 Jahre lang im Dienste der Stadt thätig sind, eine einmalige Ehren— 
gabe von 200 6 z3u behändigen.
	        
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