Volltext: Festgabe zur 14. Hauptversammlung des Bayer. Volksschullehrer-Vereins

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die Anstellung erst in den 80er Lebensjahren erfolgte, so muß der Lehrer bis zur 
Erlangung von 800 fl. ein Alter von 5460 Jahren erreichen.“ 
(Es ist somit anzunehmen, daß die Verbesserung des Einzelnen im Gehalte 
alle 6 Jahre 100 fl. oder — wie nach anderweitigen Andeutungen vielleicht eher 
anzunehmen ist — alle 3 Jahre 50 fl. betrug.) 
Das Petitum vom Jahre 1864 verlangte einen Anfangsgehalt von 600 fl., 
steigend in den durch die Skala festgesetzten Intervallen und Beträgen bis auf 1000 fl. 
Nachdem dasselbe am 11. Februar 1865 abschlägig beschieden war, wurde die 
Eingabe erneuert und 500fl. als Aufangsgehalt erbeten; doch unterm 4. März 1865 er— 
hielten die Petenten auch auf diese sehr ermäßigten Wünsche wiederum eine ab— 
lehnende Antwort, indem man sie auf bessere Zeiten vertröstete. 
Später erfuhr man (4. April 1865), daß von den Mitgliedern des Magi— 
strats und Gemeindekollegiums der Beschluß gefaßt worden sei, für das nächste 
Etatsjahr 20000 fl. zur Aufbesserung der Lehrergehalte und Errichtung neuer Schul— 
klassen aufzunehmen. 
Vom 1. Oktober 1866 an wurde dann wirklich der Anfangsgehalt auf 500 fl. 
festgesetzt und stieg in 6jährigen Perioden auf 900 fl. 
Als mit Beginn der 70er Jahre die verschiedenen größeren Städte 
Bayerns ihre Lehrerbesoldungen ansehnlich verbesserten, war auch der Nürn— 
berger Bezirkslehrerverein an maßgebender Stelle wiederum bemüht, 
eine ausgiebige Erhöhung der hhesigen unzureichenden Lehrer— 
gehalte zu veranlasfen. 
Einstweilen ward pro 1871 jedem Lehrer eine Teuerungszulage von 50 fl. 
zuerkannt. 
Da es aber den Anschein hatte, als sollte eine durchgreifende Anderung 
der Lehrerbesoldungsverhältuisse durch den Magistrat verschleppt werden (das Ge— 
meindekollegium war für eine gründliche Günstigergestaltung: es wünschte Kürzung 
der Zulageperioden, Nichteinrechnung irgend welchen Staatszuschusses, Anrechnung 
der Hälfte der auswärts zugebrachten Dienstjahre und verlangte rückwirkende Kraft 
für seine Propositionen, so daß dieselben am 1. Januar 1872 zur Geltung kämen), 
so kam es zu erregten Erklärungen seitens des Bezirkslehrervereins, denen berichtigende 
Erwiderungen in den Sitzungen des Magistrates folgten.?*) 
Im Mai 1872 wurde endlich ein neues Gehaltsregulativ**) mit rückwirkender 
Kraft vom 1. Januar 1872 an auch vom Magistrat beschlossen. 
Das damals geschaffene J. Nürnberger Schulstatut über „Rechte und Ver— 
bindlichkeiten der Volksschullehrer der Stadt Nüruberg“ gibt folgeude Gehaltsfkala 
für dieselben an: 
—— 2 
om Z.Diershahe 93g p.) demm 4237 Deeustaht 8og gehteherchnungdet 
J F g80 sry „22.-27. 1100 fl. zugebrachten def. 
7 „28. „ab 1200 fl. Dienstjahre. 
Im, Jahre 1873 ward auch den Provisoren eine Aufbesserung zuteil; man 
gewährte ihnen einen Jahresgehalt von 600 fl. und bestimmte für sie ein 2-3iähriges 
Provisorium. 
Den Lehrerverein aber ersuchte der Magistrat, ihm Bedingungen bekannt zu. 
geben, unter denen etwa die hiesigen Provisoren als anstellungsfähig uͤnd anstellungs— 
würdig zu erachten seien. 
Ohne Zuthun des Lehrervereins, nur durch die Initiative der gemeindlichen 
Kollegien und zwar auf Veranlassung des damaligen Schulreferenten, Professors 
Krück (jezigen Rektors des Realgumnasiums in Würzburg), trat am J. Juli 1877 
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) Näheres s. die Broschüre: „Der Konflikt des Lehrervereins Nürnberg mit dem 
Magistrate daselbst wegen Gehaltsregulierung.“ Nürnberg. Verlag von Augqust Recknagels. 
Buchhandlung (Franz Schmidth). 1872. 
*»*) Auch eine Pensionsskala trat damit ins Leben (s. S. 62 u. 63).
	        
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