Volltext: Festgabe zur 14. Hauptversammlung des Bayer. Volksschullehrer-Vereins

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Da also die Sonntagsschulen in jeder Hinsicht als verunglückte Anstalten zu be⸗ 
trachten sind, so hebe man sie auf und errichte dafür Fortbildungsschulen, welche wöchent⸗ 
lich, vielleicht am zweckmäßigsten in einigen Abendstunden, auf dem Lande aber vor—⸗ 
nehmlich während des Winterhalbjahres, abgehalten werden. 
In den Fortbildungsschulen wird sodann gelehrt, wofür der Volksschüler noch 
nicht reif ist. Hier erhält die Geschichte größere Ausdehnung in einigen Abschnitten 
und ihren Schluͤß, nämlich Kenntnis und Verständnis der gegenwärtigen Verfassung 
und der Gesetze, so weit diese in der bürgerlichen Rechtslehre begriffen sind. Daran 
reihet sich in den Städten Gewerbkunde, auf dem Lande landwirtschaftliche Belehrung 
aller Art, je nach Erfordernis der Umstände. Wenn sich aber auch in dieser Beziehung 
die Fortbildungsschule dem besonderen Bedürfnisse füget, so ist ihr dagegen die nähere 
Bekanntschaft mit unsern ausgezeichnetsten Dichtern und ein Fortgang mit der Tages— 
geschichte durch die Zeitungen, mitgeteilt in passenden Auszügen, nirgends zu erlassen. 
Ddie weibliche Jugend wird in der Fortbildungsschule wohl am besten der Leitung ver— 
ständiger Frauen übergeben. 
Aus 8 18: 
Daß der Unterricht in der Volksschule um so sicherer gedeihliche Früchte trage, 
so ist derselbe durch geeignete Lehrmittel zu unterstützen. Eines dieser Lehrmittel ist 
Hsebuch. ... Die Kinder müssen nichts lesen, was sie nicht verstehen. 
Aus 1. 
Endlich hatte sich der Staat bis zu der Einsicht fortgebildet, daß die Volksbildung 
in seine Pflege zu nehmen ihm Pflicht sei. Und da die Volksbildung nur gedeihen kann 
durch tüchtige Lehrer, so wurden alsbald Anstalten geschaffen, in welchen vorerst werdende 
Lehrer eine genügende Bildung erhalten sollten, damit diese sodann übertragen werden 
könnte auf das Volk. Die Gemeinden waren häufig um bessere Lehrer nicht besorgt; 
sie ließen sich dieselben bloß gefallen. ... 
Die Volksschullehrer sind nun zu einem Bewußtsein erwacht, nach welchem sie 
ihre Pflicht in einem höheren Grade erkennen, als früher, Und nach dem Bewußtsein 
dieser Pflicht können sie es nicht mehr zuträglich finden, allenfalls bloß aus sich machen 
zu lassen, was man nach irgend einem einseitigen Zwecke aus ihnen machen wolle; 
fondern sie müssen darauf dringen, daß ihnen eine so vielseitige und umfassende Bildung 
zuteil werde, als erforderlich ist, die Volksbildung auf einen ihrer sich allseitig selbst⸗ 
bewußten Zustand zu erheben. ... 
Bisher war nämlich die Bildung des Volksschullehrers eine Berufsbildung vom 
Anfang bis zum Ende. Diese Berufsbildung suchte, laut Verordnungen darüber, sorg⸗ 
fältig zu vermeiden alles, was nicht unmittelbar entweder in die Volksschule oder zum 
Kirchendienst zu gehören schien. Und auch das, was man zu dem Bereiche der Volks— 
schule zählte, follte von dem werdenden Lehrer derselben nicht weiter erlernt werden, als 
er'es in seinem künftigen Wirkungskreis unmittelbar zur Anwendung zu bringen hatte. ... 
Nun ist jedem Stande gestattet, so viel Bildungsmittel zu gebrauchen, als er nur 
immerhin aufzuͤfinden vermag; in Beziehung auf den Volksschullehrer aber kam es in 
Deutschland soweit, daß ihm vorgeschrieben war, welche Bücher er in seinem Hause 
haben dürfe und welche nicht. Es war also nicht bloß seine Berufsbildung eine ein— 
feitige, sondern seine eigene Fortbildung sollte auch noch eine beschränkte bleiben. 
Es ist also nicht rätlich, für den werdenden Volksschullehrer besondere Bildungs⸗ 
anstalten zu schaffen, weil möglich ist, diese auf eine Weise zu beschränken, daß sie der 
Volksbildung entweder nur duͤrftig, oder nach einer Richtung hin dienen, welche der 
Bestimmung des Menschen geradézu entgegengesetzt ist. Soll man dieses niemals zu 
befürchten haben, so müssen also die Seminarien als besondere Bildungsanstalten für 
den Volksschullehrer aufgehoben werden. 
Welche andere befondere Anstalten soll man aber an ihre Stelle setzen? — Keine! 
denn mit jeder andern besondern Anstalt wäre bloß der Name gewechselt, nicht die Sache.... 
Wo soll der Volksschullehrer seine wissenschaftliche Bildung sich erwerben? — Da, 
wo sie die andern wissenschaftlich gebildeten Stände sich erwerben. Der Volksschul⸗ 
lehrer erhalte künftig eine wisfenschaftliche Bildung und besuche deshalb das Gymnasium 
und hierauf die Hochschule. ... 
Seine wissenschaftliche Bildung befähigt ihn sowohl zum Lehrer der Kinder als 
zum Führer der Erwaächsenen. Es muß doch einmal dahin kommen, „daß der Arbeiter 
am Denken teil nimmt, sowie der Denker an der Arbeit.“ 
z283 betreffend die Fortbildung; 
Der Mensch lernt überhaupt nie aus, und ein Lehrer am allerwenigsten. Und 
so folge denn auf die Vorbildung für seinen Beruf die Fortbildung in seinem Berufe....
	        
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