Volltext: Festgabe zur 14. Hauptversammlung des Bayer. Volksschullehrer-Vereins

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der Zeiten folgend ihre Aufhebung beantragt, das erste Mal 1844 vom Gemeinde— 
kollegium, mit der Begründung, „daß die Leistungen derselben mit den Kosten nicht 
im Einklang stünden“, das zweite Mal 1859 vom Magistrat. Indes kam dieser 
Antrag nicht zur Ausführung, da das erste Mal der Magistrat, das zweite Mal 
das Gemeindekollegium Einspruch erhob. So blieb die Schule bestehen, doch wurde 
die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden, ursprünglich nur 4, auf 8 und dann 
auf 12 und 15 erhöht, um möglichst vielen Kindern die Teilnahme am Unterrichte 
zu ermöglichen. Aber die Leistungsfähigkeit der Schule, so günstig ihr Einfluß 
sunerhalb des ihr angewiesenen Wirkungskreises auch war, mußte notwendig eine 
beschränkte bleiben, so lange ihre Wirksamkeit ausschließlich an Kinder der Volks— 
schulen und an die Erteilung von Gesangunterricht gebunden war. Da veranlaßte 
Bürgermeister Freiherr von Stromer im Jahre 1883, nach dem Ableben des letzten 
Gesanglehrers der alten Musikschule, den Musikdirektor Robert Steuer zur Aus— 
arbeituͤng eines Lehrprogramms für eine neue, durch Hinzufügen des Unterrichtes 
in der Instrumentalmustik erweiterte Anstalt. Steuer selbst, dessen Programm Bei— 
fall gefunden hatte, wurde zum Direktor der Schule berufen, die nun unmittelbar 
dem Magistrat unterstellt wurde und unter der neuen Leitung kräftig emporblühte. 
Im Jahre 1865 war die alte Musikschule in das Schulhaus in der Tetzelgasse über— 
gesiedelt. Jetzt errichtete man für sie ein eigenes, für ihre besonderen Zwecke und 
Bedürfnisse eingerichtetes Gebäude an der Stadtmauer des Westthorgrabens, in das 
sie am 10. September 1894 einziehen konnte. 
2. Einrichtung und Leitung. 
Die städtische Musikschule gliedert sich in 3 Abteilungen: 1. eine Gesangschule 
für Chor— sian ser Auehp 2. de Instrumentalschule für Violine, Violoncello, 
Klavier und Orgel, 3. eine Theorieschule für allgemeine Musiklehre, Harmonielehre, 
Kontrapunkt und Unterweisung im Klavierlehrfach mit praktischen Ubungen. 
Sie ist bestimmt, jüngeren und älteren Zöglingen beiderlei Geschlechts, die 
eine musikalische Ausbildung anstreben, Gelegenheit zu einer gründlichen und ver— 
hältnißmäßig billigen Unterweisung zu geben. 
Für die Chor-Gesangschule werden die Schüler mit nicht mutierten uunm 
von den Lehrern der Volksschule ausgewählt und, zur Aufnahme empfohlen. Alle 
anderen Schüler haben sich bei dem Vorstande persönlich anzumelden. — 
Voraussetzung der Aufnahme ist ein Alter von mindestens 11 Jahren für die 
Schüler und Schülerinnen der Chorgesangschule mit nicht mutierten Stimmen, von 
18, bezw. 16 Jahren für die Schüler und Schülerinnen mit mutierten Ewwen 
von 18 Jahren fur die Schüler der Harmonielehre, von 16 Jahren für die Siuæ 
des Kontrapunkts, von mindestens 9 und höchstens 21 Jabren für die Zöglinge der 
Instrumentalklassen. 
Alle neu eintretenden Schüler und Schülerinnen haben sich zur Beurteilung 
ihrer musikalischen Beanlagung und der für einzelne Unterrichtsfächer nötigen Vor— 
kenntnisse einer Aufnahmsprüfung zu unterziehen. 
Das jährliche Schulgeld beträgt: 
für den Unterricht im Chorgesang: 
a) für Zöglinge mit nicht mutierten Stimmen 
b) für Zöglinge mit mutierten Stimmen 
für den Unterricht im Sologesang: 
a) in der Oberklasse . .. 
b) in den übrigen Klassen 
3 für den Violinunterricht: 
a) in der Oberklasse. 
b) in den übrigen Klassen 
4. für den Cellounterricht 
4 
12 
80 
60 
96 
72 
830
	        
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