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Neben der Fabrikation von Bleistiften beschäftigen
sich die Bleistiftmacher auch mit der Herstellung von
Rötel-, (wohl auch von Kreide-) Stiften; !) man darf viel-
leicht annehmen, dass die Fassung des Rötels in Holz,
der in der Nähe von Nürnberg einst gegraben wurde, ?)
schon älter ist als die Herstellung von Bleistiften, Doch
lassen sich keine bestimmten Belege für diese Vermutung
angeben; soviel ist indess sicher, dass jetzt, d. h. in der
Zeit, von der wir reden, die Rötelstiftfabrikation nur eine
Nebenarbeit bildet.
Von den Kontrollmassregeln zur Erzielung einer
soliden Produktion war schon im vorigen Abschnitt vor-
übergehend die Rede. Man nannte die schlechte, untüchtige
Art der Fabrikation Stümpelei oder Stimpelei und es war
eine Hauptaufgabe der erwählten Vorgeher, auf diese
„einreissende Stimpeleye“ besonders zu achten.) Deshalb
sollten sie beim Umgang in den einzelnen Werkstätten
sich nicht mit der äusseren Betrachtung begnügen, sondern
sich durch Aufhobeln eines oder des anderen Stiftes
davon überzeugen, „ob die übrigen kaufmannsgut seien
oder nicht.“ *)
Eine andere Kontrollmassregel betraf die Herstellung
der zu zersägenden Bleiweissstücke. Hier waren die
Schroter verpflichtet, falls ihnen schlechtes, untaugliches
Bleiweiss zu schneiden gegeben wird, dies den Vorgehern
1) Krünitz ökonomische Encyklopädie. Berliu 1775, Bd. V. p. 706.
2) Marxius a. a. 0. p. 170. Bergius, neues Polizei- und Kameral-
magazin. Leipzig 1775. I. p. 330 $ 5.
83) Ordnung Art. 1.
Das vor dem Rugsamt geleistete Gelöbnis lautete dahin, „dem
Handwerk getreulich vorzustehen, dessen Nutzen zu suchen, solches
für Schaden zu warnen, und wann etwas unzulässiges vorgehet, solches
klagbar vorbringen zu wollen.“ (Exzerpte aus den Rugsamts-Akten
im Stadtarchiv. 1719 und 1726.)
4) Actum 3 (1708.) Punct 5.