haben, „daß der Kaiser gluͤcklich ward, eine der
ersten Stellen mit ihm besetzen zu koͤnnen“. Mit
der Wuͤrde eines professoris pandectarum be—
kleidet, kehrte der junge Gelehrte nach der Vater⸗
stadt zuruͤck und erreichte 1367 die Aufnahme in 5
das Doktorenkollegium. Zwei Jahre spaͤter brachte
er Schloß und Zerrschaft Seissenegg kaͤuflich an
sich. Zum kaiserlichen Rat und zum Rat des
Erzherzogs Karl ernannt, dann Kammerproku⸗
rator, wurde er mit dem Praͤdikat „zu Wein⸗ 10
zierl“ 1579 in den Adelsstand erhoben. 1587
erscheint sein Name in einem Verzeichnisse der
zaͤuserbesitzer der inneren Stadt. Als Beisitzer
der Landrechten in Osterreich unter der Enns
fuͤhrt er 1604 zum erstenmal den vollen Titel 15
„Johann von Greiffenberg zu Weinzierl und
Zeisseneck“. Der 24. April 16008 brachte dem
verdienten Manne die Aufnahme in den nieder—
osterreichischen Herrenstand, die Verleihung des
Freiherrntitels und die Wuͤrde eines wirklichen 20
zofkammerrates. Der so Ausgezeichnete konnte
sich aber dieser Gunstbeweise seitens des Kaiser⸗
hauses nicht mehr lange erfreuen. Er starb schon
1609. Seine drei Soͤhne, Johann Gottfried,
hans Adam und Zans Rudolf, haben ebenfalls ⸗2—
die Rechte studiert, jedoch ohne eine Stellung
im Staatsdienst eingenommen zu haben. Johann
Gottfried gab bei seiner Immatrikulation in