Volltext: Das Nachleben des Hans Sachs vom XVI. bis ins XIX. Jahrhundert

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herbeigeführt hat, läßt es durchaus berechtigt erscheinen, wenn 
noch im Jahre 1735 die „Beyträge Zur Critischen Historie Der 
Deutschen Sprache, Poesie und Beredsamkeit“ ihren Lesern eine 
Inhaltsangabe und Besprechung dieses Werkes bieten ;! auch Gott- 
sched vermochte eben nichts Zuverlässigeres über den darin behan- 
delten Stoff vorzubringen. Andere.haben aus Wagenseils Buch ein- 
fach abgeschrieben, so der Merseburger Rektor Erdmann Uhse in 
seinem „Gelehrten Criticus“ (1717).?* Er nennt an den betreffenden 
Stellen Wagenseil gar nicht, sondern bemerkt nur später: „Es kan 
von diesen artigen Poeten und Sängern gelesen werden Herrn Johann 
Christoph Wagenseils Tractat de Germaniae Phonascorum etc.“ 
(8. 724). Was nun die Beurteilung des Meistergesanges durch 
Wagenseil anlangt, so muß festgestellt werden, daß er mit großer 
Achtung von den Meistersängern spricht und sie gegenüber den 
Pritschmeistern (Spruchsprechern) in Schutz nimmt. Er faßt den 
Meistergesang durchaus als eine edie Kunst auf, Hans Sachs wird 
von ihm demnach auf eine hohe Stufe gestellt.* Mit richtigem 
Blicke erkennt Wagenseil, daß durch die Reformation des 16. Jahr- 
hunderts wie die Religion, so auch die humanistischen Studien ge- 
fördert worden seien. Bei diesem Aufschwunge sei auch die Meister- 
sängerkunst emporgekommen. Hans Sachs habe das meiste dazu bei- 
getragen, „so daß er billich für den Patriarchen der Meister-Singer 
gehalten“ werde. Omeis hat, wie wir bereits (o. S. 122) sahen, aus 
dem Patriarchen einen „Erzvatter“ gemacht. Zur Biographie Hans 
Sachsens bringt Wagenseil wenig, aber durchaus Richtiges * bei, 
1 11. Stück, S. 387—428. 
2 Vgl. den 3. Teil, Leipzig, 1717, S. 659—725, bes. S. 680—681 und 
dazu Wagenseil a.a. 0. 8.517 und 518. Der „Critieus“ erschien unter der 
pseudonymen Verfasserangabe „Hermann Sude“, 
3 Wagenseila. a. O0. SS. 517—518. 
4 Wenn Wagenseil und vor ihm Morhof (Unterricht S. 374) Hans 
Sachs zu einem Schulmeister machen, so sollte das wohl einen Meister in 
der Meistersängerschule bedeuten. Die Bezeichnung Schulmeister hat der 
späteren Zeit zu allerhand Weiterspinnung und Berichtigung Anlaß gegeben. 
Wenn jedoch Ranisch (a. a. O. 8. 44 und Anm. d) erwähnt, daß Hans Sachs 
bei Morhof als Bürgerschulmeister bezeichnet werde, so liegt hier wohl ein 
Versehen vor. In der Ausgabe des „Unterrichtes“ V. J, 1682 steht „Bürger 
und Schulmeister“. Ranisch benutzt freilich die 2. Auflage v. d. 1700 
(Ranisch. S. 5. Anm. a).
	        
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