Volltext: Geschichte der Loge Zur Wahrheit u. Freundschaft in Fürth

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{} Der Freimaurerbund als ein Menschheits- und Humanitäts- 
bund darf um seines religiösen Glaubensbekenntnisses 
willen keinen rechtschaffenen Mann ausschliessen, 
Deshalb muss derjenige Passus unsres Grundvertrags, 
welcher diesen Gesetzen und ihren vernünftigen und 
klaren Bestimmungen widerspricht, vor allem aufgehoben 
und entfernt werden. 
‚ Ist dies geschehen und dafür ausgesprochen, dass es, inso- 
ferne ein Mann Gott fürchte und Recht thue, auf sein 
Glaubensbekenntnis nicht ankomme, so können Israeliten 
in unsern Logen ohne Bedenken aufgenommen werden. 
) Ich würde es aber für ein Unding halten, zu verlangen, 
dass ein Israelit seine Verpflichtung auf das N. T. ab- 
legen soll. 
Vielmehr würde ich beantragen: 
5) Ein Israelit soll bei seiner Aufnahme entweder auf die 
Genesis oder auf das A. T. in seiner Gesamtheit ver- 
pflichtet werden. Dan“ würde auch er, wenn der M. bei 
bei Erklärung der 3 gr. L. sagt: „Die Bibel I. u. r. u. G.“ 
sich beruhigen können, und es kann das ganze Ritual 
unverändert bleiben.“ 
Das Votum des zugeordn. M. Br. Dan. Ley im 
gleichen Betreffe lautet: 
:) „Bei Abänderung der betr. Gesetzesstelle halte ich es 
aber für misslich, statt der Beschränkung auf benannte, 
vom Staate geduldete Konfessionen die allgemeine Be- 
zeichnung: „Ein Mann, der Gott fürchtet und recht thut“ 
eintreten zu lassen. Da eine solche Aenderung des 
Grundgesetzes der Königl. Regierung vorgelegt werden 
muss, so möchte man leicht darunter das Bestreben 
wittern, den in Bayern verbotenen neuen Religionsgesell- 
schaften*) Vorschub zu leisten und das schwankende Be- 
stehen unsrer Logen dürfte dadurch gefährdet seyn. 
2) Die ausnahmsweise Verpflichtung der Juden auf das A, T. 
halte ich nicht für ausführbar, wenn überhaupt die Be- 
ziehungen zu Johannis d. T. nicht alteriert werden sollen. 
*) Wohl „Deutschkatholiken“ und „Freie Gemeinden“. D. V. 
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