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in die Ruhelage, gibt dem Wärter damit die Möglich-
keit, nach auf „Halt“ gestelltem Signal den Fahr-
strassenhebel zurückzulegen.
Der Wärter erhält zu diesem Zwecke wieder ein
sichtbares und hörbares Zeichen, sperrt sich durch
diese Zurückstellung den Signalhebel auf „Halt“ ab
und gibt sich die Weichenhebel wieder frei, gleich-
zeitig ist der Fahrstrassenhebel wieder in Ruhelage
festgehalten (blockirt).
Das Ausfahrtssignal bleibt natürlich so lange auf
„Halt“ stehen, als der Zug noch im Geleis ist.
Beim Ziehen des Einfahrtsfahrstrassenhebels ist
hinter der Oeffnung des am rechtsseitigen Ende des
Stellwerks angebrachten Kästchens ein weisses
Täfelchen vorgefallen, welches die Aufschrift trägt:
„Geleis III belegt.“ Mit diesem Täfelchen ist eine
Sperrung für die Einfahrten in Geleis III verbunden.
Die Einfahrt von Station A sowohl, als auch von
Station B ist so lange gesperrt, als ein Zug im II[.
Geleis steht, als das Geleis „belegt‘“ ist. Diese
Sperrung wird wieder aufgehoben, das „Belegt‘“-Schild
verschwindet wieder, wenn eine Ausfahrt aus dem
[II. Geleis auf „Fahrt“ gestellt und wieder zurück-
genommen wird. Hiedurch ist es unmöglich gemacht,
2 Züge auf dasselbe Geleis, sei es hinter einander
oder gegen einander einfahren zu lassen.
Diese Abhängigkeit ist natürlich für jedes Zugs-
geleis in gleicher Weise vorhanden
In ähnlicher Weise lassen sich Kreuzungen und
Ueberholungen ausführen, wohei sich am Modelle
verfolgen lässt, welche Funktionen bei dem Zugs-
verkehr in der Station dem Betriebsbeamten zufallen,
in wie weit dessen Verantwortlichkeit ausgedehnt