werden kann. Der Betriebsbeamte wählt das von
dem einfahrenden Zug zu benützende Geleis, muss
sich also vorher vergewissert haben, dass dieses
Geleis nicht ‚gerade zu anderen Zwecken benutzt
wird, er gibt den Zeitpunkt an, wann die Fahrstrasse
zurückzunehmen ist, hindert also dadurch den Wärter,
durch vorzeitiges Weichenumstellen, den Zug zu ge-
fährden; dagegen hat sich der Betriebsbeamte nicht
mehr um die richtige Weichenstellung‘ zu kümmern,
da diese durch das Signal gewährleistet ist und erst
letzteres dem Lokomotivführer die Erlaubniss zum
Fahren gibt.
Mitteltisch V.
Weichen und Weichensignale.
‚. Weichensignal mit feststehenden Blenden für
centralisirte einfache Weichen und einfache Kreuz-
angsweichen mit Präzisions-Umstellvorrichtung.
2. Hochstehendes Weichensignal für Weichen
mit Nahbedienung und Signalabhängigkeit.
3. Geleissperrsignal zur Bezeichnung der Grenze
für Rangirbewegungen auf Bahnhofgeleisen. 6
1. Weichensignal mit drehbaren Blenden für cen-
tralisirte einfache Weichen und einfache Kreuzungs-
weichen.
‚ss, Weichensignal mit drehbaren Blenden für ein-
heblige einfache. Kreuzungsweichen.
6. Weichensignal mit drehbaren Blenden für
doppelte Kreuzungsweichen mit Präcisionsumstell-
vorrichtung.
7. Zungenvorrichtung mit gebogener Zunge und
zwar:
Linke Hälfte einer Rechtsweiche Prof. II a.