Volltext: Geschichte der Städtischen Handelsschule in Nürnberg

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rung abermals um Erteilung jener Prärogative bittlich anzugehen, 
da inzwischen unter dem 4. April die abgängigen allerhöchsten Bestim— 
mungen in der 12. Verordnung über das Gewerbschulwesen gegeben 
seien. 
Diesen Antrag eignete sich der Magistrat im Einvernehmen mit 
der Schulkommission an und richtete deshalb eine neue Vorstellung an 
die K. Regierung. 
Am 4. April 1837 erfolgte denn auch die Regierungsentschließung, 
nach welcher den Lehrern und Schülern der Handelsgewerbschule die 
gleichen Prärogative wie an der Kreisgewerbschule zuerkannt wurden. 
Inzwischen hatte Dr. Mönnich die Errichtung der Elementar— 
klassen eifrigst betrieben, da er jeden Aufschub in dieser Beziehung als 
eine Verzögerung der Stabilierung und Vervollkommnung der Anstalt, 
ja als einen beträchtlichen Nachteil für dieselbe betrachtete, und da 
überdies das bloße Gerücht von der Errichtung der Elementarklassen 
schon mehrere Eltern veranlaßt hatte, Kinder für dieselbe anzumelden. 
Noch ehe die Regierungsgenehmigung eingelaufen war, wurde die 
Elementarschule mit Zustimmung des Magistrats am 17. Oktober 1836 
eröffnet. 
Die Handelsgewerbschule bestand jetzt aus 6 Klassen, 2 Vorberei— 
tungsklassen und 4 Handelskursen, und konnte einer gedeihlichen Ent— 
wicklung entgegensehen. 
Ein großer Vorteil für das Gedeihen der Anstalt lag besonders 
darin, daß sie ihre Schüler in den Elementarklassen selbst heranbilden 
konnte. Besonders wichtig und förderlich für ihre Hebung war auch 
die Anordnung, daß Schüler aus andern Anstalten sich erst einer Auf— 
nahmsprüfung unterziehen mußten. Dadurch wurde unfähiges Schüler— 
material von der Anstalt ferngehalten. 
Nur eine Frage hatte beim Beginn des dritten Schuljahrs ihre 
Lösung nicht gefunden, die Frage, ob Buchhaltung als Lehrgegenstand 
aufgenommen werden solle oder nicht, da auf das vorgelegte Programm 
ein Bescheid noch nicht erfolgt war. Das Gemeindekollegium wünschte 
diesen Unterricht. 
Der Magistrat aber hatte sich der Ansicht Mönnichs ange— 
schlossen und wollte denselben vorläufig nicht eingeführt wissen. In 
seinem Bericht an die Regierung machte er besonders geltend, daß alle 
vernommenen Techniker, deren im Magistrat7 wären, einstimmig der 
Überzeugung seien, dieser Unterricht sei vor Eintritt in die Lehre nicht 
allein überflüssig, sondern sogar nachteilig, weil er teils geeignet sei,
	        
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