Volltext: Geschichte der Städtischen Handelsschule in Nürnberg

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gefaßt, Vorstellung bei der Kreisregierung zu machen, zumal auch 
Dr. Mönnich gegen die Verfügung vom 1. Juli sich verwahrt hatte. 
In seiner Eingabe vom 17. Juli sagt Dr. Mönnich: „Da ich 
für meine Person bisher nicht bloß den leeren Titel, sondern auch das 
von keinem andern Schulvorstande abhängige, nur der Schulkommission 
und dem Magistrat untergeordnete Amt eines wirklichen Vorstandes 
der höheren Bürgerschule geführt habe, so würde für mich mit der 
lübernahme des Rektorates der Kreisgewerbschule, wie es nach der 
höchsten Verfügung vom 1. Juli einzuschränken wäre, eine bedeutende 
Herabsetzung unter meine dermalige amtliche Würde, eine entschiedene 
Degradation verbunden sein. Zu einer solchen selbst die Hand zu 
bieten, wird mir gewiß niemand zumuten, und ich werde mich auch 
nie dazu entschließen. Vielmehr halte ich mich durch die mir einmal 
und noch gegenwärtig übertragenen, amtlichen Prärogative, wie durch 
die Gesetze der Ehre zu der Erklärung berechtigt und verpflichtet, daß 
ich, so lange und sofern mir nicht in einem selbständigen, von jedem 
andern Schulvorstand unabhängigen Rektorate der Kreisgewerbschule 
ein Aquivalent für mein bisheriges Direktorium der höheren Bürger— 
schule dargeboten werden kann, auf ein solches und auf jeden Übertritt 
von der dermaligen höheren Bürgerschule zur künftigen Kreisgewerb— 
schule verzichten muß, dagegen unter Beibehaltung meiner dermaligen 
Befugnisse im Dienste der Stadt beharren will.“ 
Dieser Erklärung fügt er die Bitte an: „Ein hochlöblicher Magi— 
strat wolle ihn in der ihm unter Genehmigung der K. Regierung über— 
tragenen amtlichen Würde schützen und erhalten und sich bei den höch— 
sten und allerhöchsten Behörden des Staates dahin verwenden, daß 
ihm das schon durch das Ministerialreskript vom 4. Juni zugesprochene 
Rektorat der künftigen Kreisgewerbschule mit allen Attributen eines 
selbständigen Schulvorstandes übertragen werde.“ 
„Ich vertraue“, fährt Dr. Mönnich fort, „um so fester auf 
Berücksichtigung meiner Bitte und auf die nachdrückliche Verwendung 
des hochlöblichen Magistrats, als ich ja noch nicht aus der Stadt 
Diensten entlassen bin, auch weder ein Bestallungsdekret von der K. 
Regierung erhalten, noch die mir zugedacht gewesene Anstellung an der 
künftigen Kreisgewerbschule angenommen habe, als ich ferner ohne 
Selbstüberhebung behaupten zu dürfen glaube, daß ich bisher jede 
Mühe und Arbeit mit freudigem Pflichtgefühl übernommen, um die 
höhere Bürgerschule, so viel an mir lag, ihrem wahren Ziele immer 
näher zu führen, als ich endlich auch während der letzten, noch an— 
dauernden Krisis nach bestem Wissen und Gewissen das 
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