Volltext: Offizieller Bericht über die Verhandlungen des Kunsthistorischen Kongresses zu Nürnberg

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Dombauhütte identisch ist, oder in dem 1408 genannten ‚Niclos lemberg der 
mewrer‘“, Persönlichkeiten, deren Verweilen in Schlesiens Hauptstadt für die Wechsel- 
beziehungen der Architektur Polens und insbesondere seiner Krönungsstadt ebenso 
von Bedeutung ist als die T’hatsache, dass der Chor der Dominikanerkirche in Elbing 
gleich der Krakauer gerade verlaufenden Abschluss besitzt. Nimmt der Krakauer 
Giebelbau auch die bewegten Umrisse, die durch Blenden und senkrechte Pfeiler 
belebte Gliederung der norddeutschen Backsteinarchitektur an, so verzichtet er doch 
nicht auf das gerade aus Hausteinen angefertigte Zierwerk, als Krabben, Fialen, 
Kreuzblumen und dergleichen. Dass die Turmhelme des Domes und der Marien- 
kirche ringsum mit kleinen Türmchen besetzt sind, würde, falls man sich bei jeder 
Neuinstandsetzung dieser Türme genau an den alten Typus gehalten hat, an eine 
besonders in Prag wiederholt begegnende Anordnung erinnern. 
Wie die Kirchen, so bieten auch die Profanbauten Krakaus manche nicht 
ıninteressante Beziehungen zur deutschen Kunst, die sich teilweise als ganz natürlich 
darstellen. Ist doch die älteste Bauordnung der Stadt von 1367, die unter den 
nicht gerade zahlreichen mittelalterlichen Profanbauvorschriften eine ungemein hervor- 
ragende Stellung einnimmt, in deutscher Sprache erlassen, da sie einer Bürgerschaft 
galt, in welcher zuerst auf das deutsche Bevölkerungselement, als den Hauptträger des 
gesamten städtischen Lebens, Rücksicht zu nehmen war. Die Grundverhältnisse der 
Nachbarn, die bei einer Bauführung leicht Gegenstand des Streites werden konnten, 
erscheinen gleich einer bestimmten gegenseitigen Unterstützung genau geregelt. Als 
gewöhnliche Anlagsart ist das „muren vbir dy erde czwey gadym“ ins Auge gefasst 
und ein „hoer czweyn gadym muern vnd dicker wen czwelen‘ als Ausnahme be- 
trachtet, jedoch für „der gadym yczlichs czu dem hoesten VII elen“ als Durch- 
schnittshöhe bestimmt. Um einen auf Entgegenkommen des Nachbarn angewiesenen 
Bauherrn vor Übervorteilung zu schützen, wurde der Preis für eine Ruthe alter 
Mauer auf 12 Mark angesetzt und jede Einzelheit der Verwendung einer solchen 
Mauer festgestellt. Die Bestimmungen der Steinmetzen- und Maurersatzungen von 
1512 fussen vielfach auf dem in Deutschland erweisbaren Brauche. Sommer- und 
Winterbauperiode sind genau von einander geschieden und darnach die Höhe der 
Wochenentlohnung von amtswegen, wie es im 14. Jahrhundert schon in Prag oder 
:412 und 1430 in Wien geschah, verschiedenartig festgesetzt. Die Dauer deı 
täglichen Arbeitszeit ist wie in der Egerer Lohnordnung von 1511 geregelt und die 
Einholung der Baubewilligung der städtischen Behörde wie in der Wiener Steinmetzen- 
ınd Maurerordnung von 1435 als Vorbedingung einer Bauführung aufgestellt. Die 
Beistellung der Werkzeuge durch den Baumeister ist im Sinne deutscher Bauverträge 
des 14. Jahrhunderts gefordert, ja noch manch andere Einzelheit, deren Ausführung 
zu weit führen würde, ganz im Geiste deutschen Baubrauches gehalten. Die Be- 
stimmungen von 1512 erwuchsen besonders aus dem Profanbaubetriebe, dem sie 
sine gesicherte Grundlage werden sollten, wobei sie auch die Berufung auswärtiger 
Baumeister, also auch der deutschen, freistellten. Doch wurden solche Meister, wenn 
sie .nach Vollendung des sie nach Krakau führenden Auftrages noch weitere Arbeiten 
ühernehmen wollten, zum Eintritt in die Zunft verhalten, in welcher auf diese Weise 
fremde Kunstanschauungen stets neubelebt fortwirken konnten. 
Während sich für die gotischen Reste des Schlosses nicht mit Sicherheit deutsche 
Vorbilder erweisen lassen, ist dies der Fall bei dem alten Rathause, von welchem 
sich nur der aus Quadern errichtete Turm erhielt. Seine Anordnung an der Ostecke
	        
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