Volltext: Offizieller Bericht über die Verhandlungen des Kunsthistorischen Kongresses zu Nürnberg

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Direktor von Pulszky: Das Plenum des Kongresses könnte ein Komite 
einsetzen, das das Recht bekommt, sich durch Kooptation zur Unterschrift zu ver- 
stärken. Zunächst wäre also nichts weiter zu thun, als in diesem Sinn ein Komitee 
zu wählen. Schon jetzt Persönlichkeiten auszuwählen, die mit unterschreiben sollen, 
ist nicht möglich, weil wir nicht wissen, ob es ihnen genehm ist. Er beantrage 
also, die 15 Herren als Komite zu wählen. 
Professor von Lützow formuliert den Antrag folgendermassen: „Die 
Herren Ad. Bayersdorfer, Gust. von Bezold, H. Boesch, Paul Clemen, L. Dietrichson, 
B. Haendcke, C. Hofstede de Groot, C. von Lützow, J. Neuwirth, A. von Oechelhäuser, 
Dir. von Pulszky, Aug. Schmarsow, H. Semper, Weizsaecker, M. GC. Zimmermann werden 
als Komite für die Gründung des Kunstgeschichtlichen Instituts gewählt und erhalten 
das Recht, andere Persönlichkeiten zur Mitunterzeichnung des Aufrufes aufzufordern.“ 
Der Antrag wird einstimmig angenommen. 
Während des Folgenden zirkuliert eine Liste zur Ein- 
zeichnung von vorläufigen Beiträgen zur Gründung des Kunst- 
geschichtlichen Instituts. Die Zeichnungen ergeben eine Summe 
von ca. 800 Mark. 
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Anträge des Herrn Dr. Stiassny. 
Der Kunsthistorische Kongress beauftragt den ständigen Ausschuss, Schritte 
einzuleiten, um die Fortführung des Repertoriums für Kunstwissenschaft zu 
sichern. 
Der Kongress äussert den Wunsch, dass das Meyersche Künstler - Lexikon 
fortgesetzt werde, und betraut gleichfalls den ständigen Ausschuss mit den 
nötigen Vorerhebungen. 
Dr. Stiassny: Auf dem Wiener Kongress hat man als spezielles Fach- 
organ das „Repertorium für Kunstwissenschaft“ gegründet. Es ist eine seltsame 
Fügung, dass jetzt, wo ein zweiter Kunsthistorischer Kongress nach zwanzig Jahren 
endlich stattfindet, das Fachorgan einzugehen droht. Der Kongress sollte sich vor 
allen Dingen, ehe er sich auf neue Unternehmungen einlässt, seines Kindes erinnern. 
Die Wichtigkeit des Repertoriums mit seinen Litteraturberichten, seiner Bibliographie, 
die Wichtigkeit vor allem für die, welche grössere Abhandlungen dort unterbringen 
können, auch ohne an einem Museum und infolge dessen mit einer Zeitschrift ver- 
dunden zu sein, sieht wohl jeder ein. Die Misere des Repertoriums ist gross. 
Anfangs hatte es sich einer Unterstützung des Österreichischen Ministeriums zu 
erfreuen, bis Janitschek nach Strassburg ging. Unabhängigkeit eines Fachorgans ist 
nötig. Das Repertorium darf kein Cliquenblatt werden. 
Auch auf ein anderes Schmerzenskind der Litteratur möchte ich hinweisen, 
auf das Meyersche Künstler-Lexikon. Dessen Fortsetzung ist erwünscht und lässt 
sich vielleicht leichter ermöglichen, wenn die Fachgenossen unentgeltlich ihre Arbeiten 
sinsenden würden. 
Bayersdorfer: Das Meyersche Künstler-Lexikon ist eine Leiche, die sich 
aicht wieder zum Leben erwecken lässt. Eine Kommission kann das Werk nicht 
‚edigieren, seine Fortsetzung ist nur durch einen Mann (wie seiner Zeit Nagleı 
sein Künstler-Lexikon bearbeitete) möglich. 
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