Volltext: Eppelein von Gailingen, und was sich seiner Zeit mit diesem ritterlichen Eulenspiegel und seinen Spießgesellen im Fränkischen zugetragen

Zwölftes Rapilel. 
Was weniges später geschah, und wie es allerletzt Eppeleins anderen 
Freunden, zumal dem gleißenden Wolf, erging. 
Mag nun jeder wohl denken, was strenges Gericht 
über Eppelein, die zwei Bernheimer und die Knechte zu 
Neumarkt erging, und wie ihrer nicht geschont ward. 
Denn so viel lustigen Schimpf Eppelein und die seinen 
neben böser That in der Welt verübt hatten, die Richter 
zu Neumarkt verstanden sich nicht so fast auf dergleichen 
und ließen nichts walten, denn der Gerechtigkeit ganze 
Gewalt und trocknen Spruch nach rauhem Gesetz. 
Also trat Eppelein auf das Hochgericht, wie ihm 
der Pater Isidorus in jungen Jahren vorausgesagt, und 
so er etwan vorher, in der letzten Stunde, bei einem 
Pater Trost gesucht hätte, sich aber seiner Reue schämte 
— da mocht' er wohl an den Pfarrer von Sankt Sebald 
denken. 
Der hatt' ihn voreinst davor gewarnt. 
Der Eppelein starb unterm Rad. Die anderen 
Gefangenen mußten mit fort in die andere Welt und 
starben ihren Tod durch des Henkers Schwert. 
Wolf von Wurmstein und ihrer viele standen 
wohl auf in Wut, und rächten Eppelein, so viel sie 
vermochten. Aber das rechte Haupt war nicht mehr 
da, und mußten die einen und die anderen ablassen 
vom Kampf, oder thaten's freiwillig und verglichen sich. 
Späterhin starb der eine dort im Kampf, der 
andere da. 
Der gleißende Wolf seinerzeit desgleichen. 
Hie endet nunmehr die Geschichte vom Eppelein 
von Gailingen.
	        
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