Volltext: Die Bergfestung Rothenberg

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Hochzeit mit Tanz brachte ihm ein Seidel Wein für's Auf— 
sperren des Rathhauses. Der Verunglückten und Selbst— 
mörder Kleider fielen ihm zu, doch mußte er das Grabloch 
graben. Die Hebamme bekam außer den Familien- und 
Hausdeputaten von der Gemeinde jährlich 2 Mäß Holz. 
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Hier mögen nun im Allgemeinen die Verträge berührt 
werden, welche die Ganerben theils unter sich, theils mit 
Dritten abgeschlossen haben; in erster Linie ihr Bergfrieden, 
welcher in den schon erwähnten Estor'schen kleinen juristischen 
Schriften II. 7. Stück S. 577 u. f., und zwar der renovirte 
von 1590, Platz gefunden hat. Damals war Hans von 
Steinau zu Euerbach Burggraf. Die Fassung dieses Ver— 
trages auf Gegenseitigkeit ist sehr klar und bestimmt und 
handelt von folgenden Hauptpunkten: 
Von dem gemeinen Tag, der um Michaelis alljährlich 
zum Rothenberg gehalten; von dem Erscheinen der Ganerben 
auf demselben; von dem Eide; von den Verhandlungen im 
Allgemeinen; von der Wahl der Burggrafen; den Rechnungen; 
der Amtsverschwiegenheit; den Zerwürfnissen der Ganerben 
unter sich; von den Kriegsleuten; von den Wehr⸗- und 
Vertheidigungsanstalten gegen Angriffe auf das Schloß; 
von den Fehden; vom Rückersatz und Verkaufsrecht; vom 
Verfahren mit den rückgelassenen Gütern; von der Aus— 
dehnung des Burgfriedens, endlich von der Abänderung 
desselben. 
Das Hüttenbacher Recht spielte auch eine große Rolle im 
Rothenberger Verkehr mit den Nachbarn. Die Streitigkeiten 
wegen Jagd und Wildbann, ein Recht, das die Ganerben 
durch den Kaufbrief sich erworben, aber von Nürnberg 
angefochten wurde, sind im Vertrage von 1533 berührt. 
Die dadurch den Gemeinden aufgebürdeten Lasten wurden 
mit klingender Münze vergütet. Hüttenbach durfte Hasen 
und Hühner fangen, auch einen Vogelherd richten, falls der 
Besitzer selbst zur Stelle ist. „Hat aber denselben einem andern 
zu verlassen keine Erlaubniß oder Recht. Uf seiner armen 
Leut Grund und Boden hat er Macht, vier Heerd zu baven, 
uf dem Rothenberg aber gar nit, wie ihm denn auch keinen
	        
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