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Sturmflut Über Deutichland. Die Kreuzzlige, die Kitterorben
fördern die franzöjifierenden Einflüffe. Der Rückgang des deutichen
Rönigtums nach dem Interregnum, der Zerfall des Reiches in
fe(bitändige Territorien lafjen im 15. Sahrhundert die Gemeiniprache
allmählich wieder verloren gehen.
Dagegen bildet fihH um diejelbe Beit ein hodhwichtiger Anjaß
zu erneuter Spracheinheit. Aus einer Milchung von Hof: und
Semeinfpracdhe mar die Jogenannte Kanzleijprache ent/tanden. Das
Qateinijche Hatte im Laufe des 14. SKahrhundertz dem Deutichen
in den Kanzleien der größeren weltlichen Gebiete und namentlich
in der Reichskanzlei Plag machen miüflen. 32 bildete fich mit der
Zeit eine feftjtehende {prachliche Überlieferung, die je Länger defjto
mehr fi Bbeftrebte, die mundartlihen EigenjOhaften abzuftreifen.
Schon im 14. Jahrhundert entjagte 3. B. die Magdeburger Kanzlei
dem Niederdeutichen. Die Führerfhaft fiel der Faiferlichen Kanzlei
zu. Seit Friedrich III. und namentlich Maximilian I. {tand der
Sieg über den Dialekt fejt. Marximilians bejonderes Berdienft bleibt
c8, die neue Diphthongierung in feiner Kanzlei eingeführt zu
haben, die fih allmählich im Segenjaße zur mittelhochdeutidhen
HerauZgebildet Hatte ®).
Beionders treu an die KaiferlidhHe hloß fich die Furjächfijche
Kanzlei an. Was diejer Kanzleijprache aber durchaus abging,
das war die Volkstümlichkeit. Sie war und blieb etwaz Noftraktes,
eine Schriftipradhe, aber keine lebendige Volkziprache. Alles Leben-
6ringende aber in der SGefchichte nüpft fih an die Thätigkeit
großer Männer. Zu allen Zeiten war e3 daz Perjönliche, das
den Haotiichen Stoff geformt und ihm Leben eingehaucht hat.
Ein jolches Sprachgenie erften Ranges war Luther. Seiner
Sprache liegt in Lauten und Formen die Kaijerliche und Khır-
fäcdhfiiche Kanzleijpracdhe zu grunde, in jeinem Wort|hage dagegen
hat er an daz Mitteldeutiche jeiner Heimat, die Meißner Mundart,
angefniüpft®. So Idhloß die Schriftjprache mit der lebendigen
Voltsipradhe ihren ewigen Lebenzshund. Die Volksipracdhe aber
ward Dadurch veredelt, der hHeimijchen Bejchränktheit entnommen
und zur Gemeiniprache erhoben. Damit mar der Sieg des