Metadaten: Die Reception des Humanismus in Nürnberg

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Universitäten zu schicken!): aber sie sollen Theologie, 
Juristerei und Medizin studieren, nicht die Humaniora. 
Andreas Rommel _ war in Padua 1441%) Kommilitone Her- 
mann Schedels, der dann‘ einer der ersten Apostel der 
neuen Bildung in Deutschland wurde; aber nach dem aus- 
drücklichen Zeugnis seines Studiengenossen®) hat er all 
seinen Fleiss durchaus auf die Jurisprudenz verwendet, 
und aus einer gelegentlichen Anwandlung von Weltüber- 
druss, zu dem auch die meisten deutschen Frühhumanisten 
neigen, kann man gewiss nicht auf seine Zugehörigkeit 
zu ihren Bildungsbestrebungen schliessen. Uber Lorenz 
Schaller, der 1448—50 in Bologna studiert hatte, lässt sich 
leider ausser ein paar trockenen Daten“*) nicht feststellen, 
1) Will-Nopitsch 2, S. 374 f. 
2) S. v. Kress, Gelehrte Bildung im alten Nürnberg in ‘Altes und 
Neues aus dem Pegnesischen Blumenorden Il’ (Nürnberg 1893), S. 25, 
Damit haben wir zugleich für Hermann Schedels bisher nicht genau 
datierbare italienische Studienzeit einen chronologischen Anhalt. Kress 
nennt seine Quelle nicht; vermutlich ist sie der Cod. Cent, II, 88 der 
Nürnberger Stadtbibliothek. Hier steht nämlich auf dem ersten Blatt: 
“Ifte Uber pertinet ad monafterium [. Egidii Nüremberge ordinis /. Bene- 
dieti Babenbergenfis dyocefis. Teftatus a domino Michaele Luduici decre- 
torum licenciato pro /ulutarı ipfius et [uorum anımarum remedio anno 
domini MCCGCXLIX° fub octaua fe/tiuitatis virginis gloriofe af/fumcionis 
dicte, Cuius anima per dei mifericordiam requiefcat in pace. Amen. 
Der Codex enthält zunächst eine Vorlesung über Institutionen, und am 
Schluss des vierten Buches heisst es fol. 602: ‘Explicit Padue 1441 in 
vigili@ /ancti Sebaldi confefforis per Michaelem Ludwici de Nuremberga 
feriptum vna cum Andrea Rumel in utroque jure ibidem /colarem inu- 
tilem. Deo laus” Weiterhin fol. 189%: “Ego Michael Ludwici de Nurem- 
berga emi iftos proximos precedentes decem fexternas ab Hungaro quodam 
doctore decretorum pro uno ducato adiunctis fermonibus [ibi per me preftitis 
quando debebat graduari 14407 Weitere Nachschriften juristischer 
Kollegien zu Padua sind aus den Jahren 1443 und 1444 datiert. 
3) Hermann Schedels Briefwechsel her. v. P. Joachimsohn (Stuttg. 
Litt. Ver. 196, Tübingen 1898), S. 2. Dort einige Notizen über R., 
ohne die hier Anm. 1 gebotene Angabe. . 
4) Will-Nopitsch 4, S. 484. Acta Nat. Germ. univ. Bon. ed. Fried- 
länder und Malagola (Berlin 1888). S. 194.
	        
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