Volltext: Umgearbeitete Dienst-Instruction für die Polizei-Mannschaft des Magistrats der königl. bayer. Stadt Nürnberg

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Besondere Dienstes-Vorschriften. 
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Erster Abschnitt. 
Allgemeine Bestimmungen der Polizei-⸗Wache. 
8. 38. 
Die allgemeine Bestimmung der Polizeiwache 
hat durch die am 1. Juli 1862 in's Leben getre⸗ 
tene neue Gesetzgebung keine Aenderung erlitten, und 
hat dieselbe nach wie vor in der Mitwirkuung zur 
Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicher— 
heit zu bestehen. 
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Zweiter Abschnitt. 
Allgemeine Obliegenheiten der Polizei-Wache. 
8. 39. 
Die der Polizeiwache nach ihrer Bestimmung 
und ihrer dieustlichen Justruction im Allgemeinen ob— 
liegenden Verpflichtungen zur Anzeige strafbarer Hand— 
sungen und zur Verfolgung der Thäter ꝛc. bestehen 
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