27
8. 35.
Massen.
der Chir:
—XVV
sind zur genauen Beachtung vorgeschrieben.
Die Uniformen werden von dem Magistrate
—FV monatliche
Monturraten abbezahlt.
eisoldateu:
Unmietn
—V
Meisterne
das Trazt
Fattet wirn
Ausnahm'
8. 36.
Civil-Kleidung.
Bei dem periodisch-officissen Dienste auf den
Märkten darf ein Theil der dahin beorderten Polizei—
soldaten, um seine Beobachtungen unbemerkt machen
zu können, in Civilkleidung erscheinen, hat sich aber
für diesen Fall mit der vorgeschriebenen Legitimations—
karte zu versehen.
dienst der
8. 37.
ttorigation
Hrift ent
n.
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Uniform bei der Verpflichtung.
Jeder neuaufgenommene Polizeisoldat hat sich
zur Verpflichtung bei dem Polizei-Vorstande in Uni
form mit Ober- und Seiten-Gewehr zu stellen.
—
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