Volltext: Umgearbeitete Dienst-Instruction für die Polizei-Mannschaft des Magistrats der königl. bayer. Stadt Nürnberg

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8. 35. 
Massen. 
der Chir: 
—XVV 
sind zur genauen Beachtung vorgeschrieben. 
Die Uniformen werden von dem Magistrate 
—FV monatliche 
Monturraten abbezahlt. 
eisoldateu: 
Unmietn 
—V 
Meisterne 
das Trazt 
Fattet wirn 
Ausnahm' 
8. 36. 
Civil-Kleidung. 
Bei dem periodisch-officissen Dienste auf den 
Märkten darf ein Theil der dahin beorderten Polizei— 
soldaten, um seine Beobachtungen unbemerkt machen 
zu können, in Civilkleidung erscheinen, hat sich aber 
für diesen Fall mit der vorgeschriebenen Legitimations— 
karte zu versehen. 
dienst der 
8. 37. 
ttorigation 
Hrift ent 
n. 
nit Seiten 
mit Chu 
achtwachen 
en Vach 
nN. 
Uniform bei der Verpflichtung. 
Jeder neuaufgenommene Polizeisoldat hat sich 
zur Verpflichtung bei dem Polizei-Vorstande in Uni 
form mit Ober- und Seiten-Gewehr zu stellen. 
— 
—
	        
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