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In Betreff des Landgerichts, dessen Vorsitz dem Burggrafen
oder dessen Stellvertreter zustand, wird verfügt, daß der Notar dieses
Gerichts nur in Nürnberg seinen Wohnsitz haben darf und daß neben
den Ritterbürtigen auch den ehrbaren Bürgern der Stadt das gleiche
Recht als Beisitzer dieses Gerichts zukommt.
Ferner wurde bestimmt, daß die Nürnberger Bürger für sich
und ihre Güter frei sein sollen von allen Weggeldern und Zöllen in
allen Orten des Reichs, welche bei ihnen dieselbe Freiheit genießen.
In der Urkunde vom 26. Juni wird dann der kaiserliche Schult—
heiß zu Nürnberg beauftragt, zu verwehren, daß durch den Bischof
von Bamberg oder dessen Amtleute jemand vor Gericht gefordert
oder belästigt werde und jeden derartigen Anspruch mit Nachdruck
zurückzuweisen; woraus zu folgern ist, daß der benachbarte Bamberger
Bischof dahin zielende Versuche unternommen hatte.
Aus allen diesen Verordnungen Kaiser Heinrich VII. leuchtet
nicht bloß das wärmste Wohlwollen für die Reichsstadt, sondern auch
ein richtiges Verständnis für die Interessen derselben hervor und es
ist wohl anzunehmen, daß eine nürnbergische Abordnung unter Dar—
legung der thatsächlichen Verhältnisse die Wünsche der Reichsstadt
am kaiserlichen Hoflager vertreten hat.
Ebenso ist zu vermuten, daß auch die Juden sich Zugang beim
Kaiser verschafft haben, denn zu gleicher Zeit erging an den kaiser—
lichen Schultheiß zu Nürnberg der Befehl, allen Juden zu Nürnberg
den gleichen Schutz gegen Bedrückung zu gewähren und, ohne Rücksicht
auf den Widerspruch der Nürnberger Juden, alle anderen Juden,
die sich in Nürnberg niederlassen wollen, zur Wohnung und zum
Bürgerrecht zuzulassen.
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In die Zeit, welche in dem gegenwärtigen Kapitel behandelt ist,
fällt die Errichtung eines zweiten Frauenklosters, ebenfalls auf der
Lorenzer Seite, das der Dominikanerinnen zu Skt. Katharina.
Es war eine Stiftung des Konrad von Neumarkt; außer dem sehr
umfangreichen Areal, auf welchem Kirche und Kloster mit Garten
und Weiher (Nonnenweiher) sich befanden, gehörten zu der ungemein
reichen Schenkung Höfe, Güter und Zehenten in verschiedenen Orten,
wie Wetzeudorf, Speikern, Biberbach. Der Bau von Kirche und
Kloster vollzog sich in dem Zeitraum von 1292 -1300.
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