Volltext: Alt-Nürnberg

305 
»Paul 
aunshen 
en Dil 
nd 6ꝛ 
ittenen 
ttbehren 
ste, ge⸗ 
»ut 
Gold 
itharen 
ch die 
ik der 
Mal, 
Aqurn 
den 
Wie 
oublit 
Und 
eine 
hren. 
und 
idten 
erbot 
Auf⸗ 
cauf⸗ 
den 
wrken 
iht 
tein 
ene⸗ 
ndel 
ipf⸗ 
n⸗ 
Ich 
(10 
yeg 
It 
65. 
ap 
kalt ließen, nicht beirren und so sah sich der Rat von Nürnberg ver— 
inlaßt, fünfzehn seiner Kaufleute wegen Ubertretung des königlichen 
Verbots um Geld zu strafen. Ebenso mangelhaften Gehorsam fand 
der Rat, als er im März 1420 allen seinen Bürgern, welche ge— 
chäftlich in Venedig weilten, ernstlich befahl, zurückzukehren und den 
Verkehr mit Venedig abzubrechen. So wurden denn mehr als 
wanzig Bürger „mit dem Turm“ bestraft, einige mußten sogar nach 
Augsburg gehen und sich aller Handelschaft enthalten. Der Rat sah 
indessen ein, daß solche Maßregeln der eigenen Stadt den größten 
Schaden bringen mußten und beeiferte sich deshalb aufs neue, im 
Verein mit den anderen beteiligten Städten, die Rücknahme des 
Lerbots zu erwirken. Nachdem zuerst „aus besonderer Gnade“ die 
Straßen ohne Aufhebung der allgemeinen Handelssperre geöffnet 
vurden, ließ sich König Sigmund endlich i. J. 1429 herbei, den 
Handel mit Venedig wieder zu erlauben, um zwei Jahre später wegen 
neuer Verwicklungen mit Venedig das Verbot wieder zu erneuern, 
das erst mit seinem Tode förmlich erlosch. 
Kaiser Max J. wiederholte in seinem Krieg gegen Venedig den 
Versuch König Sigmunds, den venetianischen Handel zu zerstören 
und erließ zu diesem Zwecke auch ein Handelsverbot. Die Beschwerden 
der oberdeutschen Städte waren aber so heftig und ihre Vorstellungen, 
daß Deutschland durch solche Maßregeln viel mehr leide als Venedig, 
welchem der Seeweg nach Antwerpen offen stehe, so dringend, daß 
Kaiser Max, der ohnedies von der Geneigtheit deutscher Bürger, ihm 
Geld zum Krieg zu borgen, sich sehr abhängig fühlte, schon 1511 
das Verbot wieder aufhob. 
Was die beiden Kaiser gegen die Venetianer ins Werk gesetzt, 
versuchte Papst Martin V. zur Zeit der Hussitenkriege gegen die 
böhmischen Ketzer, indem er bei Strafe des Banns allen Handels⸗ 
berkehr mit den Hussiten verbot. Die Nürnberger mußten sich oft 
Jjenug vorwerfen lassen, daß ihre Gewinnsucht viel größer sei, als 
ihr Glaubenseifer und ihr Ketzerhaß. 
Doch was wollten diese vorübergehenden Störungen durch 
Handelssperren bedeuten im Vergleich mit den anderen Beschwer⸗ 
nissen und Plagen, gegen welche der deutsche Kaufmann in jenen 
Zeiten anzukämpfen hatte. 
Zu deren schlimmsten und beschwerlichsten gehörten vor allem die 
Zölle. Ursprünglich war das Zollrecht ein ausschließliches Hoheits⸗ 
cecht des Kaisers. Allein schon die frommen Kaiser aus dem sächsischen 
Hause begabten besonders Klöster und Stifte reichlich mit Zoll— 
rechten; unter den fränkischen und schwäbischen Kaisern herrschten die 
Rösel, Alt-Nürnberq. 20
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.