eine Anzahl von Nürnberger Brrn zu einer nach dem
„freisinnigeren‘‘ Schröderschen System arbeitenden
mrschen Vereinigung, der Loge „Zu den 3 Pfeilen‘‘,
zusammengetan, und nach dem Tode des Herzogs
Ferdinand von Braunschweig (2. Juli 1792), mit dem
das schon längst morsch gewordene System der
strikten Observanz zusammenbrach, löste sich endlich
auch das Verhältnis der Loge, „Joseph z. E.“ mit der
Ansbacher Loge, die, selbst ihre Arbeiten einstellend.
nicht länger andere Logen zu „dirigieren‘ vermochte.
Die preussische Regierung beargwöhnte den Frei-
maurerorden, dem von Seite des Jesuitismus die Schuld
an den Greueln der französischen Revolution zu-
veschoben und ein direkter Zusammenhang mit den
Häuptern des „Bergs“ nachgesagt wurde, nicht
minder wie die leitenden Staatsmänner der habs-
Jurgischen und bourbonischen Staaten, und suchte
zunächst eine Verbindung aller preussischen Logen
mit solchen, die nicht von den Organen des eigenen
Staates überwacht werden konnten hintanzuhalten
Am 20. Oktober 1798 erschien jenes, in der jüngst-
vergangenen Zeit wieder viel genannte „Edikt‘“, das
ın den königlich preussischen Staaten nur die „Grosse
Landesloge‘“, die „Grosse Nationalmutterloge zu den
3 Weltkugeln“ und die Grossloge „Royal York de
’amitie“ in Berlin und die nach ihren Systemen und
unter ihrer Aufsicht arbeitenden Logen anerkannte.
Als nun die frühere Direktorialloge „Alexander zu
zu den drei Sternen“ gegen Ende des Jahres 1799
als Johannisloge wieder auflebte und sich der „Grossen
Nationalmutterloge‘ in Berlin anschloss, da verstand
es sich von selbst, dass die Fürther Brr von Ansbach
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