I. Der Schwabacher Convent.
Durch das Religionsgespräch auf dem Rathaus im Jahre 1525
hatte die‘ Reformation in Nürnberg einen grossen Schritt vorwärts
zethan. Von nun ab konnte der Rat nicht mehr zurück und
musste mit gebundener Marschroute voran, freilich noch immer nicht
bekehrt von seinem alten Schaukel- und Zauder-System. Das
Nachbargebiet der Markgrafen Casimir und Georg von Brandenburg
war durch den Landtagsabschied von 1524?) öffentlich auf die Seite
der Reformation getreten, und vollends war hier der neuen Lehre Baln
gebrochen, nachdem an Stelle des schwankenden Casimir der ent-
schieden der Reformation geneigte Georg die Zügel der Regierung
ergriffen (1527). So bestand in Süddeutschland ein geschlossenes
evangelisches Gebiet unter zwei mächtigen Herren, von denen der
eine dem Fürstencollegium angehörte, an‘ welche sich die zahlreichen
dem Evangelium zugethanen Reichsstädte im Süden Deutschlands
anlehnen konnten, während ringsum der schwäbische Bund, die
Herzoge in Bayern, der Erzherzog Ferdinand und die Bischöfe alle
Neuerungen niederhielten. Es konnte infolge dessen und bei der
Bedeutung Nürnbergs ‚für das geistige Leben Deutschlands nicht aus-
bleiben, . dass sich die radikalen Elemente der Neuerung in das
nürnbergisch-brandenburgische Gebiet zogen; eine Gefahr für das
neu entstehende Kirchenwesen wie für die bestehende Obrigkeit,
welcher um so weniger zu begegnen war, je mehr die kirchlichen
Verhältnisse noch im Fluss waren, jeder Organisation ermangelten.
War auch in den Städten unter der Führung begabter und be-
veisterter Prädikanten eine gewisse Ordnung geschaffen, wie sah -es
dagegen auf dem platten Lande unter einem unwissenden und un
1) Schülein, Fränk. Ref.-Gesch., Nürnb. 1731 (auch unter dem Titel:
Alitzl. Samml. auserlesener Dokumente ete., 1755) 5, 19 ff.