Full text: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

I. Der Schwabacher Convent. 
Durch das Religionsgespräch auf dem Rathaus im Jahre 1525 
hatte die‘ Reformation in Nürnberg einen grossen Schritt vorwärts 
zethan. Von nun ab konnte der Rat nicht mehr zurück und 
musste mit gebundener Marschroute voran, freilich noch immer nicht 
bekehrt von seinem alten Schaukel- und Zauder-System. Das 
Nachbargebiet der Markgrafen Casimir und Georg von Brandenburg 
war durch den Landtagsabschied von 1524?) öffentlich auf die Seite 
der Reformation getreten, und vollends war hier der neuen Lehre Baln 
gebrochen, nachdem an Stelle des schwankenden Casimir der ent- 
schieden der Reformation geneigte Georg die Zügel der Regierung 
ergriffen (1527). So bestand in Süddeutschland ein geschlossenes 
evangelisches Gebiet unter zwei mächtigen Herren, von denen der 
eine dem Fürstencollegium angehörte, an‘ welche sich die zahlreichen 
dem Evangelium zugethanen Reichsstädte im Süden Deutschlands 
anlehnen konnten, während ringsum der schwäbische Bund, die 
Herzoge in Bayern, der Erzherzog Ferdinand und die Bischöfe alle 
Neuerungen niederhielten. Es konnte infolge dessen und bei der 
Bedeutung Nürnbergs ‚für das geistige Leben Deutschlands nicht aus- 
bleiben, . dass sich die radikalen Elemente der Neuerung in das 
nürnbergisch-brandenburgische Gebiet zogen; eine Gefahr für das 
neu entstehende Kirchenwesen wie für die bestehende Obrigkeit, 
welcher um so weniger zu begegnen war, je mehr die kirchlichen 
Verhältnisse noch im Fluss waren, jeder Organisation ermangelten. 
War auch in den Städten unter der Führung begabter und be- 
veisterter Prädikanten eine gewisse Ordnung geschaffen, wie sah -es 
dagegen auf dem platten Lande unter einem unwissenden und un 
1) Schülein, Fränk. Ref.-Gesch., Nürnb. 1731 (auch unter dem Titel: 
Alitzl. Samml. auserlesener Dokumente ete., 1755) 5, 19 ff.
	        
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