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Aeussere Einflüsse waren es, die die Collegen wiederholt in lebhafte 
Bewegung versetzten. Im Jahr 1859/60 tauchte in der Ferne das Gespenst 
der Krankencassen auf. Ein in der benachbarten Stadt Fürth entstandener 
Krankenverein hatte um möglichst billiges Geld einen Arzt, eine Apotheke 
und einen Bader für seine Dienste angeworben. Von solchen Einrichtungen 
das Schlimmste befürchtend, wandten sich die dortigen Collegen an den 
ärztlichen Lokalverein, um dessen Rathschläge in dieser "kritischen Frage zu 
hören. Die gegebene Antwort lautete ebenso bestimmt, wie entschieden: 
„Der ärztliche Lokalverein würde seinen Mitgliedern nie gestatten, derartige 
Stellen anzunehmen“. Mit gleicher Entschiedenheit wurde gegen Kranken- 
vereinsvorstände, welche ärztlichen Zeugnissen die Anerkennung versagten, 
vorgegangen und sie eventuell gerichtlich belangt. Principiis obsta. Dieser 
sonst erfolgreiche Grundsatz hat sich in dieser Frage nicht bewährt. Die 
sociale Hochflut übermannte schliesslich auch die entschiedenste Abwehr. 
Eine nicht minder wichtige und verhängnissvolle Frage über die Frei- 
zügigkeit der Aerzte beschäftigte die Collegen in ihren Sitzungen vom 5. 
ınd 26. September 1861, sowie am 4. Dezember 1862. In den darüber 
gepflogenen lebhaften Debatten wurde manches prophetische Wort gesprochen, 
dem leider das Geschick der Cassandra beschieden war. Wenn gewisse 
oeklagenswerthe Erscheinungen, die man in früherer Zeit nicht kannte, heut 
zu Tage an dem ärztlichen Stand wahrgenommen werden, so liegt die Annahme 
nahe, dass sie als Folgeerscheinung einer Nichtberücksichtigung der innersten 
Bedürfnisse des ärztlichen Standes betrachtet und nicht als degenerative 
Zrscheinungen angesehen werden müssen. 
Neben diesen Zukunftssorgen hatte die Vereinslieitung Zucht und 
Ordnung im eigenen Haus aufrecht zu erhalten. 
Ein zwischen einem Fürther Collegen und einem Vereinsmitglied aus- 
gebrochener Zeitungskrieg veranlasste den Verein in seiner Sitzung vom 
5. September 1860 nach Kenntnissnahme des Streitfalles, öffentlich seine 
Missbilligung darüber auszusprechen, dass medicinisch wissenschaftliche 
Gegenstände vor dem Forum des grossen Publikums abgehandelt würden. 
Ein College, dem das principielle Festhalten an dem Verbot öffentlicher 
Danksagungen nicht zusagte, musste aus dem Verein ausscheiden (8. Juli 1862). 
Konnten die Vereinsvorstände wohl zu rechter Zeit und am rechten 
Ort entschieden und energisch auftreten, so ermangelte ihnen trotzdem nicht 
der Sinn für rücksichtsvolle, humane Collegialität. Durch Umänderung des 
8 5 der Statuten wurden sämmtlichen Militärärzten die Thore des Lokal- 
vereines geöffnet. Um die wissenschaftlichen Bestrebungen der Vereinsmit- 
zlieder zu fördern, wurde am 6. Juni 1862 neuerdings die Beseitigung der 
Sektionsgebühr angestrebt, leider vergeblich. Dagegen wurde die von den 
Wundärzten angestrebte Vornahme der ersten Leichenbeschau nicht genehmigt
	        
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