Volltext: Die Nürnbergische wohl unterwiesene Koechin welche so wohl an Fleisch- als Fast-Tägen, zu geschickter Bereitung wohlschmeckender Speisen deutliche Anweisung giebt (Zweyter Theil)

z82 Von eingemachten Fruͤchten 
Citronat und Citronen einzumachen. 
Erstlich ist zu merken, daß keine Citronen zum 
Einmachen tauglich seyen, als die, welche man spat 
imHerbst gegen das Fest Simonis und Judaͤ zu uns 
heraus bringet, denn an denen andern ist alle Muͤhe 
uͤnd Unkosten verlohren, es seye danů, daß man sie 
zu Citronaten oder andern Sachen gebrauchet. 
Zweytens soll man zum Einmachen solche Citronen 
waͤhlen, welche schoͤn glatt und gruͤnlicht seyn. 
Schneidet selbige nach Gefallen, zu langen Schnit⸗ 
ten, oder aber runden Scheiben und Plaͤtzen. 
Winn sie nicht gar zu groß seyn, mag man solche 
auch wohl halb lassen, das Saure hingegen, und 
so weit sie welß und haͤutig sind/ muß man heraus 
schneiden, auch sodann die Citronen alsobald in 
frisches Wasser legen, nachmahls das Wasser in 
einen verglasirten Hafen gießen, so lang salzen, bis 
ein neu⸗ gelegtes Ey darinnen oben auf schwimmet, 
und die Citronen gemach darinnen sieden lasson, da⸗ 
bey aber fleißig Achtung geben, daß sie nicht zu 
weich werden, sondern etwas haͤrtlich bleiben; 
denn sie versieden sich gar bald. Wenn nun die 
Citrouen ein wenig durchsichtig sind, so haben sie 
genug. Oder man nimmt sonst wohl die Probe, 
und sticht mit einem Pfriemen darein welcher, so 
er gleich herab faͤlt, ein Zeichen ist, daß sie fertig 
sind, weicher aber darf man sie nicht sieden lassen; 
wenn sie nun gesotten, so waschet selbige aus et⸗ 
li,
	        
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